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Gespann-Fahrer müssen ihren Anhänger bei Nacht künftig nicht mehr blindlings zurücksetzen. Ab sofort ist der Anbau zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer für Gespanne, Nutzfahrzeuge und Busse erlaubt. Pro Fahrzeugseite darf laut Zulieferer Hella ein typgeprüfter Scheinwerfer seitlich angebracht werden.
Der rückwärtige Anbau von Nebelscheinwerfern ist nicht mehr gestattet und der Einsatz von Arbeitsscheinwerfern bleibt weiterhin verboten. Die Rückfahrscheinwerfer müssen mit dem Prüfzeichen 00AR, einer Prüfnummer und dem E1-Zeichen versehen sein.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 26.06.2006 aktualisiert am 26.06.2006
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