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Nachdem das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg am Mittwoch vergangener Woche fünf Dieselruß-Filtern die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) entzogen hatte, forderte heute die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen „wirksamen Schutz vor unwirksamen Filtern“.
Mit dem Erlöschen der ABE darf ein solcher Filter nicht mehr eingebaut werden. Die zugesagten Steuergutschriften können daher nicht erfolgen. Mit dem Erlöschen der Filter ABE erlischt aber nicht gleichzeitig auch die ABE solcher Fahrzeuge, in die die gesperrten Filter der Firma GAT eingebaut worden sind.
Insgesamt sind in diesem Jahr nur rund 200 000 Diesel-Personenwagen nachträglich mit Dieselruß-Filtern ausgerüstet worden. Die Quote liegt also deutlich unterhalb der Erwartungen, was zum Beispiel die Bundesländer freut, die nun die zugesagten Steuergutschriften nicht gewähren müssen. Laut DUH sind rund 60 000 der 200 000 Personenwagen mit den betreffenden Filtern oder baugleichen ausgestattet worden, die in der Praxis deutlich weniger wirksam sein sollen als bei der ursprünglichen ABE-Prüfung. Die DUH fordert deswegen ein verschärftes Prüfverfahren und außerdem einen Schnelltest, der in die Abgas-Sonderuntersuchung (AU) eingebaut werden kann. Außerdem will der Umweltverein eine umfassende Rückrufaktion.
17070 (Mercedes C/E 200/220 CDI, C/E 270 DI S/E 320 CDI);
17114 (Opel Astra/ Corsa/ Frontera/ Meriva/ Omega/ Signum/ Vectra/ Zafira);
17117 (BMW 325d/330D/525D/530D u.a. / Mini / Opel Omega-B 2.5 ltr. / Toyota Yaris);
17118 (Audi A2/A3/A4/A6/A8 / Ford Galaxy / Seat/ Skoda div. VW Polo/Golf IV/T4/T5/Lupo/Beetle/Sharan/Vento/Passat (nur 2.5 ltr.) / LT u.a.);
17148.
(ar/Sm)
geschrieben von veröffentlicht am 16.10.2007 aktualisiert am 16.10.2007
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