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Zu jedem Autofahrer gehört ein Führerschein. Manche tragen noch den grauen „Lappen“ mit sich, andere einen rosafarbenen; mal ist er aus Papier, mal eine Scheckkarte aus Plastik. Doch egal, welche Form und Farbe er hat, seine Aufgabe ist stets gleich: Seit mittlerweile 100 Jahren weist der Führerschein die Fahrerlaubnis in Deutschland nach.
Zeit für einen Rückblick! Angefangen hat alles am 3. Mai 1909, als das kaiserliche „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ erlassen wurde. Für das Führen von Kraftfahrzeugen „auf öffentlichen Straßen oder Plätzen“ bedurfte es fortan einer Fahrerlaubnis der zuständigen Behörde. Als Nachweis dieser diente eine Bescheinigung – der Führerschein. Der deutsche Kaiser reagierte mit dieser Maßnahme auf die wachsende Massenmobilität der Deutschen durch die Motorisierung. [foto id=“68812″ size=“small“ position=“right“]Zugleich beendete er damit die zahlreichen Einzellösungen der Königreiche, Herzog- und Fürstentümer, denn bereits zuvor wurden erste Fahrprüfungen abgehalten und Bescheinigungen wie der Motorwagen-Erlaubnis-Schein oder der Lenker-Ausweis vergeben. Allerdings verloren diese mit der Überschreitung der Landesgrenzen ihre Gültigkeit.
Angepasst an den technischen und gesellschaftlichen Fortschritt wurde die erste und bis dahin geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) in den folgenden Jahren modifiziert. Die zum Schutz des Kutscherei-Handwerks erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h für Kraftfahrzeuge wurde ebenso abgeschafft wie die bis zum Jahr 1958 gültige Richtlinie, dass weibliche Autofahrer zum Führerscheinerwerb die Erlaubnis ihres Ehemannes benötigen. Es sind zudem neue Fahrzeugklassen entstanden, die sich auch an den Regelungen europäischer Nachbarn orientierten. 1986 wurde zudem eine Probezeit für Fahranfänger eingeführt.
Mit den veränderten Verkehrsvorschriften hat sich auch der Führerschein selbst gewandelt. Das graue Dokument wurde am 1. April 1986 durch ein rosafarbenes Modell der europäischen Gemeinschaft ersetzt, wobei der graue „Lappen“ noch bis zum Jahr 2032 seine Gültigkeit besitzt. Am 1. Januar 1999 ist eine EU-weite Regelung in Kraft getreten, die in den Mitgliedsstaaten unter anderem für einheitliche Fahrzeugklassen und einen Führerschein im Scheckkartenformat gesorgt hat.
Über die abwechslungsreiche Geschichte und die verschiedenen Gesichter [foto id=“68813″ size=“small“ position=“left“]des Führerscheins informiert nun bis Ende Mai eine Ausstellung im Düsseldorfer Oldtimer-Zentrum Meilenwerk (Harffstraße 110a), die der TÜV Rheinland gemeinsam mit der Sachverständigen-Organisation FSP und dem Fahrlehrerverband Nordrhein organisiert hat. Auf 300 Quadratmetern finden sich unter anderem über 100 historische Führerscheine, Emaille-Straßenschilder mit Werbeaufdrucken und ein altes Fahrschulauto. Der Eintritt ist kostenlos. Geöffnet ist die Ausstellung von montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr sowie sonntags von 10 Uhr bis 22 Uhr.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 21.04.2009 aktualisiert am 21.04.2009
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