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Seit Anfang des Jahres ersetzt der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr. Diese führt laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) teils zu Mehrbelastungen „im hohen zweistelligen Prozentbereich“ bei ihren Mitgliedern.
Größere Betriebe mit hohem Fahrzeugbestand seien davon besonders betroffen, zitiert „kfz-betrieb“ einen ZDK-Sprecher. Wirtschaftsvertreter hatten wiederholt gefordert, dass das neue Gebührenmodell aufkommensneutral bleiben müsse. Eine Stichprobe des Bundesverbands der Deutschen Industrie habe aber ergeben, dass gut jede zweite Firma nun mehr bezahlen muss, 13 Prozent berichten von einer Entlastung.
Dabei gelten für Kfz-Betriebe bereits Sonderkonditionen. So müssen Unternehmen mit mehreren Gesellschaften auf einem Grundstück nur Beiträge für eine Betriebsstätte zahlen. Außerdem ist pro Betriebsstätte ein Fahrzeug generell beitragsfrei. Von dem Beitrag befreit sind auch Tageszulassungen und Händlerzulassungen mit einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von unter 200 Kilometern. Zahlen müssen die Betriebe für Dienstwagen, Abschlepp- und Pannendienstwagen, Werkstattersatz- sowie Miet- und Vorführwagen.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 17.01.2013 aktualisiert am 17.01.2013
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