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Rundfunkbeitrag
Muss man eigentlich auch fürs Wohnmobil Rundfunkgebühren bezahlen? Jein, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bayern. Denn es kommt ganz darauf an, wie die Urlaubsfahrzeuge eingesetzt werden. Ähnlich wie bei Ferienwohnungen, die privat genutzt werden, gibt es auch bei Wohnwagen und Wohnmobilen eine Beitragspflicht, wenn sie „einen festen Standplatz haben und überhaupt nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden“, so Rechtsexpertin Eva Schönmetzler. In diesem Fall werde wie für den Erstwohnsitz ein fester Beitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat berechnet. Caravans, die überwiegend unterwegs sind, unterliegen dagegen keiner Beitragspflicht.
geschrieben von MID veröffentlicht am 07.08.2015 aktualisiert am 07.08.2015
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