Rundfunkgebühren – Alte und neue Tücken

Rundfunkgeräte müssen in Deutschland angemeldet werden, dazu gehören auch das Autoradio oder das Navigationsgerät. Wer sich nicht daran hält, muss nachzahlen, was sehr teuer werden kann.

Bisher gelten folgenden Regeln: Radio oder Navigationsgerät im privaten Auto müssen nicht extra bezahlt werden, wenn schon ein Radio im Privathaushalt angemeldet ist. Das gilt aber nicht automatisch für beide Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Für den einen Partner, der Rundfunkgeräte in der gemeinsamen Wohnung gemeldet hat, gelten weitere Geräte wie das Radio im Auto als gebührenfreie Zweitgeräte. Der zweite Partner muss seine Anlage im Auto zusätzlich anmelden.

Selbständige und Freiberufler zahlen ebenso extra. Auch Arbeitnehmer mit Firmenautos müssen sich in der Regel um die korrekte Anmeldung ihres Radios kümmern. Für Arbeitgeber gilt: Ist ein Radio im Auto eingebaut, muss dafür auch die GEZ-Gebühr gezahlt werden. Und zwar für jedes Auto.

Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer nun beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2013 von jedem Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Die monatliche Rundfunkgebühr von heute 17,98 Euro soll nicht erhöht werden.

Unternehmen müssen ebenfalls GEZ-Gebühren entrichten. Dabei fallen allerdings laut Aussage eines Ministersprechers 90 Prozent in die beiden untersten Beitragsstufen, so dass die Betriebe nur ein Drittel der Beiträge entrichten müssen. Hat das Unternehmen mehrere Betriebsstätten,  muss allerdings für jede die Gebühr entrichtet werden. Dagegen ist das erste Firmenauto im Monatsbeitrag enthalten. Für alle weiteren muss die GEZ aber nach wie vor extra belohnt werden.

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