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Der Skiurlaub führt oft über die Grenzen Deutschlands hinaus. Aus diesem Grund sollten Autourlauber vor der Fahrt ins Ausland die eigenen Versicherungsunterlagen genau studieren. Wer außerhalb Europas mit dem Pkw unterwegs ist, muss prüfen, ob das Reiseland auch in den Geltungsbereich der Versicherung fällt.
Bei der Kaskoversicherung müssen die Reisenden darauf achten, welches Zubehör mitversichert ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Europa und in den Teilen der Welt, die politisch zur EU gehören. In anderen Ländern wird bei der Einreise mit dem Auto die „Grüne Karte“ verlangt, die als Versicherungsnachweis gilt und bei jeder Versicherung erhältlich ist. Allerdings empfiehlt es sich, auch in Italien und Polen die Karte bei Unfällen zur Hand zu haben. Grundsätzlich empfehlen die deutschen Versicherer (GDV), die Grüne Karte immer im Reisegepäck mitzunehmen, da sie alle wichtigen Angaben zur Versicherung enthält.
Auch der „Europäische Unfallbericht“ sollte unbedingt eingepackt werden. Er erleichtert sowohl die Dokumentierung des Unfalls als auch die Schadensregulierung, da der Bericht Ausfüllhilfen in elf Sprachen bietet. Der Bericht ist bei jeder Versicherung oder in Einzelexemplaren kostenlos unter der Fax-Nummer 030-2020-6604 beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erhältlich. Dachgepäckträger sowie sonstiges Zubehör sind in der Regel über die Kfz-Kaskoversicherung gegen Diebstahl mitversichert. Eine detaillierte Liste aller versicherten Gegenstände finden Autofahrer in den allgemeinen Bedingungen ihrer Kaskoversicherung. Mietwagenunternehmen schränken den Kaskoschutz bei Reisen nach Süd- oder Osteuropa häufig wegen des hohen Diebstahlrisikos ein. Doch muss im Mietvertrag explizit darauf hingewiesen werden. In bestimmten Fällen lohnt sich bei einer Auslandsreise auch der Abschluss weiterer Versicherungen. Als Teil von Kfz-Haftpflichtversicherungen wird häufig ein Schutzbrief angeboten, der Hilfe bei Pannen und Unfällen zusichert. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor Kosten, die die normale Krankenkasse nicht zahlt, wie beispielweise den Rücktransport ins Heimatland. Wenn beim Skifahren auf der Piste etwas passiert, bietet eine private Unfallversicherung zusätzlichen Schutz.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 18.12.2008 aktualisiert am 18.12.2008
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