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Unwirksame Nachrüst-Dieselpartikelfilter stellen bei Pkw einen Sachmangel dar. Der Kunde kann daher von der Werkstatt die Mangelbeseitigung verlangen. Das geht aus einem Papier des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) hervor, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun veröffentlicht hat.
Verschiedene Tests unabhängiger Prüforganisationen hatten vorher ergeben, dass bestimmte Filter des Herstellers GAT die gesetzlich geforderte Reinigungswirkung nicht erreichen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte daraufhin die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die betroffenen Produkte entzogen.
Die Nachrüstfilter, die unter anderem für diverse Diesel-Modelle von VW und Audi geeignet sind, dürfen nicht mehr verkauft werden. Ein bereits erfolgter Einbau führt allerdings nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Halter könne jedoch von seiner Werkstatt den kostenlosen Einbau eines Alternativfilters verlangen, so das GVA-Papier. Steht kein geeignetes Modell zur Verfügung, habe der Kunde die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern oder Schadenersatz zu verlangen. Die Werkstätten können sich das Geld vom Lieferanten zurückholen, der sich wiederum an den Hersteller wenden kann.
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 22.10.2007 aktualisiert am 22.10.2007
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