Saab

Saab erwirkt „Gnadenfrist“

Eine juristische Gnadenfrist hat jetzt der kurz vor der Insolvenz stehende Autobauer Saab erwirkt. Wie das Unternehmen mitteilte, hat ein schwedisches Berufungsgericht dem zunächst abgelehnten Antrag auf Gläubigerschutz in der zweiten Instanz stattgegeben. Erst eine eingehendere Untersuchung könne zeigen, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung vorhanden seien, so das Gericht in seiner Begründung.

Damit haben die Verantwortlichen einige Monate Zeit zum Vorlegen eines Sanierungsplans gewonnen.Saab-Chef Victor Muller zeigt sich nach wie vor überzeugt, das Ruder noch herumreißen zu können.

Er hofft weiterhin auf eine Finanzspritze zweier chinesischer Investoren in Höhe von knapp 250 Millionen Euro. Allerdings steht die erforderliche Genehmigung der chinesischen Behörden hierfür laut Medienberichten nach wie vor aus.

 

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