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Rund 1,9 Millionen Kraftfahrzeuge werden dieser Tage wieder in Betrieb genommen. Es handelt sich um Cabrios, Wohnmobile und Motorräder, die auf Zeit zugelassen sind. Für die Nutzer hat das Saisonkennzeichen den Vorteil, dass sie das Fahrzeug nicht ständig an- bzw. abmelden müssen. Außerdem reduziert diese Lösung Versicherungsprämien und Kfz-Steuer.
Alternativ können Autobesitzer sich seit Juli 2012 für ein Wechselkennzeichen entscheiden. Dieses erlaubt, zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild zu nutzen. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike. Vorteilhaft an diesem Verfahren sei, befindet der ADAC, dass die Nutzung – anders als beim Saisonkennzeichen – nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden ist.
Die Gültigkeit des 1997 eingeführten Saisonkennzeichens ist hingegen auf mindestens zwei und höchstens elf Monate begrenzt. Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten. Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Verstöße ahndet der Gesetzgeber mit Punkten in Flensburg; außerdem drohen Geld- und im Extremfall sogar Freiheitsstrafen. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, warnt der Automobilclub, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 25.03.2013 aktualisiert am 25.03.2013
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