Saisonkennzeichen – Ab in den Winterschlaf

Die meisten der 1,6 Millionen KFZ-Saisonkennzeichen in Deutschland laufen Ende Oktober ab. Dann müssen Cabrios, Youngtimer, Wohnmobile oder Motorräder in den Winterschlaf, denn für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr sind sie nicht mehr zugelassen. Sie dürfen auch nicht auf öffentlichen Plätzen geparkt werden.

Überwintern müssen die Saison-Fahrzeuge auf privatem Grund. Andernfalls drohen dem Halter Abschleppen, Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer das Fahrzeug in Betrieb nimmt, muss mit mehreren Punkten wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und Kfz-Steuer rechnen, warnt der TÜV Rheinland. Kommt es zu einem Unfall, gibt es zudem straf-, haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen in den nutzungsfreien Zeitraum fallen, sollten sie unbedingt während des ersten Monats der nächsten Nutzungsperiode durchgeführt werden. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs muss die Zulassungsstelle informiert werden, da Saisonfahrzeuge im juristischen Sinne nicht stillgelegt sind.

Erkennbar ist der Zulassungszeitraum an der rechts auf dem Nummernschild eingeprägten Geltungsdauer, die sich in der Regel von April bis Oktober erstreckt.

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