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Ende des kommenden Monats ist es wieder soweit: Für viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen geht die Zulassungsperiode zu Ende.
Immerhin rund 1,6 Millionen Biker, Caravaner sowie Cabrio- und Oldtimerfahrer in Deutschland nutzen diese Möglichkeit des zeitlich begrenzten Fahrzeugeinsatzes, die meisten schicken ihre Fahrzeuge im Herbst in den Winterschlaf. „Außerhalb der Nutzungszeit dürfen Fahrzeuge nur auf privaten Grundstücken, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden“, mahnt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Wer es dennoch tut, riskiert das kostenpflichtige Abschleppen und ein Bußgeld sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Eine unerlaubte Spritztour bei schönem Wetter kann gleich mit mehreren Punkten und einem entsprechendem Bußgeld zu Buche schlagen. Bei Unfällen drohen zudem straf-, haftungs- und verkehrsrechtliche Konsequenzen. „Probefahrten oder Werkstattbesuche sind nur im Nutzungszeitraum möglich“, so Sander.
Tipp: Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen in den nutzungsfreien Zeitraum fallen, sind sie unbedingt während des ersten Monats der nächsten Nutzungsperiode durchzuführen.
Die Einführung des Saisonkennzeichens erfolgte im März 1997. Ein Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen möchte, muss so nicht immer wieder zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug vorübergehend stillzulegen oder neu anzumelden. Er spart also Zeit und Geld bei der nicht mehr notwendigen An- und Abmeldung. Eine weitere Ersparnis für den Fahrzeughalter ergibt sich daraus, dass die anfallenden Entgelte für Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung nur für den Nutzungszeitraum anfallen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 20.09.2010 aktualisiert am 20.09.2010
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