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Mit einem Saisonkennzeichen wird die Gültigkeit der Zulassung auf einen bestimmten Zeitraum reduziert, der mindestens zwei und höchstens elf Monate umfasst. Die seit 1997 erhältliche Alternative zum normalen Kennzeichen spart ständiges An- und Abmelden, somit Zeit und Geld.
Mit dem Wechselkennzeichen wird es ab 1. Juli 2012 eine weitere Möglichkeit der Zulassung geben. Dann dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Kombiniert werden können etwa Pkw-Pkw, Pkw-Wohnmobil oder Motorrad–Quad. Die Nutzung des Wechselkennzeichens ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden, ein Vorteil gegenüber dem Saisonkennzeichen. Zudem kann das Kennzeichen nach Belieben umgesteckt werden.
Man kann immer nur eines der beiden an das Wechselkennzeichen gebundenen Fahrzeuge bewegen, das ohne vollständiges Kennzeichen darf währenddessen nicht genutzt werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 28.03.2012 aktualisiert am 28.03.2012
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