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Der Rotlichtsünder auf dem Rad soll zukünftig noch schärfer bestraft werden. Die Länder haben im Bundesrat der neuen Fahrerlaubnisverordnung nur mit Auflagen zugestimmt. Im Bußgeldkatalog sollen künftig Rotlichtverstöße von Radfahrern eigenständig aufgeführt und der bisherige Regelsatz von 45 Euro sogar auf 60 Euro angehoben werden.
Zudem möchten die Länder zum sicheren Führen von Einsatzfahrzeugen – etwa der Polizei oder Feuerwehr – neben regelmäßigen Übungsfahrten auch ergänzende Schulungsmaßnahmen wie Fahrsicherheitstrainings für die Fahrer vorsehen. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.
geschrieben von auto.de/(wop/mid) veröffentlicht am 14.04.2014 aktualisiert am 14.04.2014
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