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Die Kfz-Schiedsstellen leisten bei der Entschärfung von Konflikten zwischen Kunden und Autowerkstätten oder Gebrauchtwagenhändlern gute Arbeit. In neun von zehn Fällen könne der Streit schon im Vorfeld eines Verfahrens beigelegt werden, sagte Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), bei der Vorlage der Bilanz der rund 130 Schiedsstellen in Deutschland.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 11 700 Anträge auf ein Schiedsverfahren gestellt; nur 1 140 Fälle gelangten vor die Schiedskommission, weil vorher keine Einigung erzielt werden konnte. Fast die Hälfte der Kundenbeschwerden bezogen sich auf zu hohe Rechnungen. Weitere Gründe waren „unsachgemäße Arbeit“ sowie „nicht in Auftrag gegebene Arbeiten“. Zudem wandten sich 2 800 Gebrauchtwagenkäufer an die Einrichtung, in erster Linie wegen technischer Mängel am Fahrzeug.
Der Weg zu einer Kfz-Schiedsstelle steht prinzipiell jedem Autofahrer offen, der mit der Arbeit seiner Werkstatt oder mit dem Händler beim Gebrauchtwagenkauf nicht zufrieden ist. Bei Streitigkeiten kann kostenlos die zuständige Schiedsstelle informiert werden. Trifft die Schiedsstelle eine Entscheidung, so ist diese für jeden Meisterbetrieb bindend, der Mitglied einer Kfz-Innung ist. Ist der Kunde mit der Entscheidung unzufrieden, kann er immer noch vor Gericht klagen.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 11.05.2006 aktualisiert am 11.05.2006
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