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Übermüdete Autofahrer handeln ebenso grob verkehrswidrig wie alkoholisierte Fahrer – und werden ebenso strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das Strafmaß liegt bei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.
Gerade im Urlaubsverkehr muten sich Autofahrer oft zu viel zu und legen zu selten Pausen ein. Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt Pausen von mindestens 20 Minuten nach zwei Stunden Fahrt. Ein Drittel einer Gruppe befragter Autofahrer gestand, schon einmal in einen lebensgefährlichen Sekundeschlaf gefallen zu sein, der in Wirklichkeit drei bis fünf Sekunden dauert. Dabei legt das Auto bei Tempo 130 km/h 180 Meter im „Blindflug“ zurück.
Unfallexperten gehen davon aus, dass eingeschlafene Autofahrer jeden vierten Pkw-Unfall mit tödlichem Ausgang verursachen. Die zweite Nachthälfte und die Nachmittagszeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr gelten als die gefährlichsten Phasen des Tages für den Sekundenschlaf.
geschrieben von auto.de/(zwi/mid) veröffentlicht am 24.07.2013 aktualisiert am 24.07.2013
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