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Deutsche Raser auf Frankreichs Autobahnen kommen künftig nicht mehr so leicht davon. Ab dem 1. April werden Verkehrsverstöße grenzüberschreitend verfolgt. Die Justizbehörden beider Länder haben dazu ein bilaterales Abkommen unterzeichnet. Verfolgt werden laut des Autoclubs ARCD aber nur Verkehrsverstöße ab einem Bußgeld von 70 Euro aufwärts. Bisher wurden Bußgeldbescheide über die Staatsgrenzen hinweg nicht zugestellt. Im nächsten Jahr soll ohnehin eine grenzüberschreitende Strafverfolgung in der Europäischen Union eingeführt werden.
geschrieben von veröffentlicht am 16.03.2006 aktualisiert am 16.03.2006
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