Schlichten statt richten – jetzt auch für Fluggäste

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) war bislang nur für Streitfälle mit der Bahn ein Erfolg. Flugreisende können selten Hilfe erwarten, weil die meisten Fluggesellschaften und der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BdL) sich bisher quer stellte. Das wird sich jetzt aber laut der ARAG-Experten ändern.

Nach monatelangen Verhandlungen sei nun eine endgültige Einigung erzielt worden, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Somit können auch deutsche Flugreisende sich bei Streit mit den Fluggesellschaften künftig an eine Schlichtungsstelle wenden. Der BdL hat eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Passagiere und Fluggesellschaften werden gemeinsam davon profitieren“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Schlichtungsstelle orientiert sich am Modell der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP), die bei Streit von Reisenden mit Bahngesellschaften einschreitet. Sie soll eingreifen, wenn sich Fluggäste erfolglos beschweren, etwa bei Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen. Auch wenn das Gepäck beim Transport beschädigt wurde oder wenn mobilitätseingeschränkte Personen Schwierigkeiten hatten, soll die neue Stelle schlichten. Die Einrichtung der Schlichtungsstelle hatten Union und FDP schon in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 festgeschrieben.

Offen ist bisher noch, ob die SöP auch die Schlichtung für den Flugverkehr übernimmt, oder ob die Fluggesellschaften eine eigene Stelle einrichten. Die Kosten sollen in jedem Fall die Fluggesellschaften übernehmen.

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