Schlüsselklau aus Außenbriefkasten – Werkstatt haftet

Es ist so bequem: Nach der Arbeit wird der Fahrzeugschlüssel für die am nächsten Tag fällige Inspektion in den Briefkasten der Werkstatt geworfen. Das Auto bleibt vor dem Gebäude stehen und morgens kann die Wartung rasch beginnen – wenn das Fahrzeug noch da ist.

Diebe haben sich nämlich darauf spezialisiert, aus ungeeigneten Briefkästen die Schlüssel zu angeln und sich mit dem Auto davon zumachen. Ist aber der Briefkasten an der äußeren Gebäudewand angebracht und unzureichend gegen Zugriffe Dritter geschützt, muss die Werkstatt haften.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes Bonn macht jetzt der „kfz-betrieb“ aufmerksam. Laut der Zeitschrift verletzt das Autohaus so seine Obhuts- und Sorgfaltspflichten fahrlässig.

In dem zugrunde liegenden Urteil war der Pkw der Klägerin vom ungesicherten Firmengelände entwendet worden. Die Diebe hatten den Fahrzeugschlüssel aus einem Außenbriefkasten der Werkstatt gefingert, in dem die Klägerin den Schlüssel nach Absprache mit einem Werkstattmitarbeiter deponiert hatte. Für den Schaden muss das Autohaus aufkommen ( LG Bonn AZ 13 O 196/07).

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