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Junge Motorradfahrer dürften künftig schneller unterwegs sein. Ab dem 19. Januar 2013 wird bei Leichtkrafträdern bis 125 ccm Hubraum das Tempolimit von 80 km/h für unter 18-Jährige aufgehoben. Das sieht laut dem Automobilclub ARCD eine anstehende Änderung der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung vor, die sich an der 3. EG-Führerscheinrichtlinie orientiert. Durch die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit soll die Verkehrssicherheit steigen, da mit dem höheren Tempo Lkw und Traktoren auf Landstraßen schneller überholt werden können.
Im Gegenzug werden jedoch andere Kriterien für Jugendliche mit dem Führerschein der Klasse A1 verschärft. So soll verhindert werden, dass minderjährige Fahrer Zugang zu Motorrädern erhalten, die deutlich schneller sind als 100 km/h. Demnach gilt neben der Begrenzung auf 125 ccm Hubraum auch ein Leistungslimit von[foto id=“382534″ size=“small“ position=“right“] 11 kW. Zusätzlich soll die Festlegung des maximalen Leistungsgewichst von 0,1 kW pro Kilogramm Fahrzeuggewicht verhindern, dass Jugendliche extrem leichte und damit auch schnelle Motorräder fahren dürfen. Im Ergebnis ist die Höchstgeschwindigkeit damit technisch auf rund 100 bis 110 km/h begrenzt.
Der ARCD kritisiert die geplante Regelung. Der Club weist dabei auf die hohe Zahl an Verkehrstoten zwischen 15 und 18 Jahren hin. Häufigster Unfallgrund in dieser Altersklasse ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.09.2011 aktualisiert am 30.09.2011
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