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Schulbusse machen Lärm
Wer in der Nähe einer Schule wohnt, muss den Lärm von frühmorgens startenden Schulbussen hinnehmen – wenn sein Haus nicht in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet steht. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden.
Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) lebt der Kläger etwa 200 Meter von der Schule entfernt. Er beschwerte sich über die an der Haltestelle geparkten Busse, die häufig nachts gestartet würden. Sein Pech: Das Gericht gewährte ihm wegen der Entfernung zur Schule und der Bebauung dazwischen nicht das Schutzrecht, das Anlieger an reinen Wohngebieten haben. Dort gilt, dass Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken dürfen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 15.06.2017 aktualisiert am 15.06.2017
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