Schuldfrage: Auto gegen Inlineskater

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Rasante Inlineskater und rabiate Radfahrer sind schon für so manchen Autofahrer zum Ärgernis geworden. Kommt es zum Unfall, haben Verkehrsteilnehmer auf vier Rädern oft schlechte Karten. Jetzt aber gibt es zwei Gerichtsurteile, die den Autofahrer im Ernstfall stärken können.

Eine Inlineskaterin, die in einer nicht übersehbaren Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn fährt und deswegen mit einem entgegenkommenden Pkw kollidiert, trifft laut ARAG ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall (OLG Hamm, Az.: 9 U 1/13).

Auch für Radfahrer heißt es: Augen auf im Straßenverkehr. Das dürfte besonders für die vielen Fahrrad-Kuriere gelten, die immer in Eile sind und sich viel zu selten an die Verkehrsregeln halten. Die Vollbremsung eines Radfahrers ist nur dann gerechtfertigt, wenn er wirklich durch ein abbiegendes Fahrzeug zu einer Notbremsung gezwungen wird. Ansonsten muss er so behutsam bremsen, dass er nicht stürzt (AG Münster, Az.: 48 C 3693/12).

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