Schuldfrage Schlagloch – Ärgernis für die Autofahrer

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Oft ist es nur ein Schlag – und schon hat das Auto Schaden genommen. Egal, ob an der Windschutzscheibe, den Stoßdämpfern oder den Achsen: die Begegnung mit einem Schlagloch ist immer ein echtes Ärgernis für jeden Autofahrer. Und es folgt die ewig gleiche Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden? Ein aktuelles Urteil in Nordrhein-Westfalen gab nun dem Beschädigten recht. Das Land haftet, wenn es im Baustellenbereich zu einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kommt. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 11 U52/12).

Im aktuellen Fall durchfuhr der Kläger mit seinem Pkw eine Baustelle auf einer Bundesautobahn. An einem 20 Zentimeter tiefen Schlagloch erlitt das Fahrzeug einen Achsenbruch. Ein für den Baustellenbetrieb geschlossener Gullyschacht war mit einem Eisendeckel versehen und anschließend mit einer teerartigen Masse und einer Asphaltschicht aufgefüllt worden. Und dabei entstand ein Schlagloch, weil das Material herausbrach.

Eine derartige Methode zur Sicherung eines Gullyschachtes habe laut ARAG-Experten auch bei sachverständiger Ausführung ein nicht kalkulierbares Unfallrisiko beinhaltet. Der Schaden sei durch das hohe Verkehrsaufkommen auf der Bundesautobahn zu erwarten gewesen. Das Gericht schloss ein Mitverschulden des Autofahrers aus, sodass er den vollen Schadensersatz erhielt.

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