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Ratgeber
Im Blitzlichtgewitter der „Radarfallen“ werden nicht nur Raser auf frischer Tat ertappt. Immer wieder erwischt es auch Unschuldige.
Die Gründe dafür sind oft recht simpel: Mal kommt es beim Bußgeldbescheid zu einer Verwechslung oder aber die Geschwindigkeitsmessung ist strittig. In vielen Fällen ist guter Rat teuer. Doch zu Unrecht beschuldigte Autofahrer können sich wehren, erklären die ARAG-Experten anlässlich des bundesweiten Blitz-Marathons 2016.
Um nicht zu Unrecht bestraft zu werden oder eine unangemessen hohe Strafe entrichten zu müssen, gibt es für jeden Bußgeldbescheid eine sogenannte Einspruchsfrist. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides hat der Empfänger das Recht, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Einspruch einzulegen und die Situation aus seiner Sicht darzustellen oder Missverständnisse aufzuklären.
Doch Vorsicht: Wird die Frist verpasst, so gelten das Bußgeld und auch etwaige Punkte oder ein Fahrverbot als festgesetzt und sind rechtskräftig. Dann hilft auch kein Verkehrsrechtsanwalt mehr – der Gang zum Gericht ist dann nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich, warnen die Experten. Sollte man sich noch nicht sicher sein, ob man den Bußgeldbescheid akzeptieren will, kann man auch vorsorglich Einspruch einlegen. Ein einmal eingelegter Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts jederzeit zurückgenommen werden.
Wird der Bußgeldbescheid auch nach dem Einspruch aufrechterhalten, so übersendet die Behörde die Akten an das zuständige Amtsgericht, das dann über den Einspruch entscheidet. Eine Durchführung des Verfahrens vor Gericht sollte allerdings gut überlegt sein, denn dies ist stets mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 21.04.2016 aktualisiert am 21.04.2016
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