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Der Weg zur Schule ist für Erstklässler eine schwierige Aufgaben. Im vergangenen Jahr verunglückte in Deutschland alle 17 Minuten ein Kind im Straßenverkehr. Aus diesem Grund sollten Eltern den Schulweg unbedingt mit ihren Kindern üben.
Das gilt nicht nur dann, wenn das Kind zu Fuß zur Schule geht, sondern auch, wenn es mit dem Fahrrad fährt. Bis zur Vollendung des achten Lebensjahres müssen Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg fahren. Erlaubt ist dies laut Straßenverkehrsordnung sogar bis zum 10. Lebensjahr.
Nach Ansicht des Automobilclubs von Deutschland (AvD) sollten Kinder erst nach dem Verkehrsunterricht und der Fahrradprüfung (in der Regel in der dritten Klasse) auf der Straße oder auf markierten Radwegen fahren.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 20.08.2009 aktualisiert am 20.08.2009
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