Schweizer Mauterhöhung ist rechtswidrig

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Anfang 2008 in Kraft getretene Erhöhung der mautähnlichen „Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben“ als rechtswidrig eingestuft.

Die höchsten Richter der Schweiz begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs 2008 über 100 Prozent gelegen habe, was gegen das Schweizer Bundesrecht verstößt. Sollte das Urteil Bestand haben, ergäben sich möglicherweise auch für deutsche Speditionsunternehmen Rückzahlungsansprüche gegen den Schweizer Staat.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und fühlt sich durch den Rechtsspruch bestärkt, seinerseits gegen die Anfang 2009 in Kraft getretene Mauterhöhung in Deutschland Klage einzureichen.

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