Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Anfang 2008 in Kraft getretene Erhöhung der mautähnlichen „Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben“ als rechtswidrig eingestuft.
Die höchsten Richter der Schweiz begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs 2008 über 100 Prozent gelegen habe, was gegen das Schweizer Bundesrecht verstößt. Sollte das Urteil Bestand haben, ergäben sich möglicherweise auch für deutsche Speditionsunternehmen Rückzahlungsansprüche gegen den Schweizer Staat.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und fühlt sich durch den Rechtsspruch bestärkt, seinerseits gegen die Anfang 2009 in Kraft getretene Mauterhöhung in Deutschland Klage einzureichen.
geschrieben von (hw/mid) veröffentlicht am 11.11.2009 aktualisiert am 11.11.2009
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.