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Schwere Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen auf deutschen Autobahnen weiterhin 100 km/h fahren.
Für andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist in Deutschland bei 80 km/h Schluss, ausgenommen sind schwere Pkw und Kraftomnibusse. Die für Wohnmobile ursprünglich bis Ende 2009 geltende Ausnahmebestimmung wird nach Angaben des ADAC nun zur Regel. Das Lkw-Überholverbot müssen die Reisemobilisten allerdings weiterhin befolgen.
geschrieben von auto.de/sta/mid veröffentlicht am 20.11.2009 aktualisiert am 20.11.2009
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Eure Diskussion hier geht, wie der Gesetzgeber, das seit Jahrzehnten tut, einen ganz falschen Weg.
Es war schon immer falsch Autos nach Gewicht in PKW oder LKW einzustufen.
Bis vor einigen Jahren gab es noch den Führerschein bis 7,5 t .. da konnte eine französiche Hausfrau, die auf einem Citroen 2cv Automatik das Fahren gelernt hat, nach Deutschland ziehen, wo Sie dann, für ihren französichen Führerschein (bis 3,5 t), einen Führerschein bis zu 7,5 t erhielt.
Dann konnte Sie vor der Behörde in einen 7,5 t Mercedes Benz Lastwagen der Baureihe 707 (ein von 12 t auf 7,5 t abgelasteter Karren) einsteigen und man konnte nuir noch beten, dass die Dame und die Mitbürger das überleben!
Ich verlange deshalb schon lange, dass man bei der Typenzulassung festlegt, mit welchem Führerschein ein Fahrzeug gefahren werden kann.
Wenn man nämlich vernünftig nachdenkt, dann muss man begreifen, dass Fahrzeuge, die schwierig zu fahren sind, eine andere Ausbildung und Erfahrung, beim Fahrer, voraussetzen, als Fahrzeuge, die einfach und bedienungsfreundlich sind.
Ein Oldtimer, mit unsynchronisiertem Getriebe, wird in den Händen von einer Person, die gerade ihre Fahrschule, mit einem Automatik Fahrzeug "geschafft" hat, zu einer Gefahr.
Ebenso ist ein Wohnmobil eine Gefahr, wenn es von jemanden gesteuert wird, der das gar noch nie gemacht hat.
Sogar ein Lieferwagen, ohne Fenster, ist viel schwieriger zu fahren, als einer mit Fenstern.
Nur bei der TYpenzuléassung kann man festlegen, was für Anforderungen ein Fahrzeug an seinen Fahrer stellt.
Zu Zeiten der abgelasteten 12 Tonner von Mercedes hatte ich es, zum Beispiel, mit so einem Fahrzeug zu tun, es wog, leer, über 5 Tonnen und hatte ein Lenkrad, wie ein grosser Lastwagen. Gleichzeitig gab es einen Kleinlastwagen, von Henschel, der ebenfalls für ein zulässiges Gesammtgewicht von 7,5 t zugelassen war, der aber leer nur gut 2 Tonnen wog. Der fuhr sich leichter, wie ein VW Bus Kastenwagen.
Wenn man jed
Eure Diskussion hier geht, wie der Gesetzgeber das seit Jahrzehnten tut einen ganz falschen Weg.
Es war schon immer falsch Autos nach Gewicht in PKW oder LKW einzustufen. Bis vor einigen Jahren gab es noch den Führerschein bis 7,5 t .. da konnte eine französiche Hasufrau, die auf einem Citroen 2cv automatik das fahren gelernt hat, nach Deutschland ziehen, wo Sie dann einen Führerschein bis zu 7,5 t erhielt. Dann konnte Sie die Behörde verlassen und vor der Behörde in einen 7,5 t Mercedes Benz Lastwagen der Baureihe 707 (ein von 12 t auf 7,5 t abgelasteter Karren) einsteigen und man konnte nuir noch beten, dass die Dame und die Mitbürger das überlebten.
Ich verlange deshalb schon lange, dass man bei der Typenzulassung festlegt mit welchem Führerschein ein Fahrzeug gefahren werden kann. Wenn man nämlich vernünftig nachdenkt, dann muss man begreifen, dass Fahrzeuge, die schwierig zu fahren sind eine andere Ausbildung und Erfahrung beim Fahrer voraussetzen als Fahrzeuge, die einfach und Bedienungsfreundlich sind. Ein Oldtimer mit unsynchronisiertem Getriebe wird in den Händen einer Person, die gerade ihre Fahrschule mit einem Automatik Fahrzeug "geschafft" hat, zu einer Gefahr. Ebenso ist ein Wohnmobil eine Gefahr, wenn es von jemanden gesteuert wird, der das gar noch nie gemacht hat. Sogar ein Lieferwagen ohne Fenster ist viel schwieriger zu fahren als einer mit Fenstern. Nur bei der TYpenzuléassung kann man festlegen, was für Anforderungen ein Fahrzeug an seinen Fahrer stellt. Zu Zeiten der abgelasteten 12 Tonner von Mercedes hatte ich es zum Beispiel mit so einem Fahrzeug zu tun, es wog, leer, über 5 Tonnen und hatte ein Lenkrad wie ein grosser Lastwagen. Gleichzeitig gab es einen Kleinlastwagen von Henschel, der ebenfalls für ein zulässiges Gesammtgewicht von 7,5 t zugelassen war, der aber leer nur gut 2 Tonnen wog. Der fuhr sich leichter wie ein VW Bus Kastenwagen.
Wenn man jedem Fahrzeug eine Führerscheinklasse zuordnen würde, dann würde dies zu viel
Sich mal einmischt, in Euern streit!
Unterschied zwischen Lkw´s und Reisebus ist, der Lkw hat eine Zweikreisbremsanlage und der Reisebus eine Vierkreisbremsanlage,
deshalb därfen die Reisebuse 100km/h fahren und Lkws nur 80km/h!
Der Gesetzgeber geht davon aus, das bei Wohnmobile das Gewicht nicht
so hoch ist wie bei den Lkw´s, deshalb dürfen die Wohnmobile bis 3,5to.
so schnell fahren wie die können und die schweren Wohnmobile über 3,5to,
nur 100km/h fahren, sollte es sich um ein umgebauter Reisebus in ein Wohnmobil handeln über 3,5to. handeln, so geht der Gesetzgeber davon aus das dieses Fahrzeug eine Vierkreisbremsanlage besitzt und somit auch im Lkw überholverbot überholen därf!…. Ralf.
Sich mal einmischt, in Euern streit!
Unterschied zwischen Lkw´s und Reisebus ist, der Lkw hat eine Zweikreisbremsanlage und der Reisebus eine Vierkreisbremsanlage,
deshalb därfen die Reisebuse 100km/h fahren und Lkws nur 80km/h,
deshalb dürfen Schwere Wohnmobile nicht überholen im überholverbot!
Der Gesetzgeber geht davon aus, das bei Wohnmobile das Gewicht nicht
so hoch ist wie bei den Lkw´s, deshalb dürfen die Wohnmobile bis 3,5to.
so schnell fahren wie die können und die schweren Wohnmobile über 3,5to,
nur 100km/h fahren!…. Ralf.
Lothar 48 grüßt habe ein Wohnmobil 4,5 to GG verstehe nicht das das Wohnmobil im Überholverbot hinten dran bleiben muß und wenn ich mit Reisebus unterwegs bin kann ich Überholen solche Gesetze werden von Menschen gemacht die keine Ahnung vom Alltag haben
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John Schelb
September 25, 2010 um 11:34 pm UhrEure Diskussion hier geht, wie der Gesetzgeber, das seit Jahrzehnten tut, einen ganz falschen Weg. Es war schon immer falsch Autos nach Gewicht in PKW oder LKW einzustufen. Bis vor einigen Jahren gab es noch den Führerschein bis 7,5 t .. da konnte eine französiche Hausfrau, die auf einem Citroen 2cv Automatik das Fahren gelernt hat, nach Deutschland ziehen, wo Sie dann, für ihren französichen Führerschein (bis 3,5 t), einen Führerschein bis zu 7,5 t erhielt. Dann konnte Sie vor der Behörde in einen 7,5 t Mercedes Benz Lastwagen der Baureihe 707 (ein von 12 t auf 7,5 t abgelasteter Karren) einsteigen und man konnte nuir noch beten, dass die Dame und die Mitbürger das überleben! Ich verlange deshalb schon lange, dass man bei der Typenzulassung festlegt, mit welchem Führerschein ein Fahrzeug gefahren werden kann. Wenn man nämlich vernünftig nachdenkt, dann muss man begreifen, dass Fahrzeuge, die schwierig zu fahren sind, eine andere Ausbildung und Erfahrung, beim Fahrer, voraussetzen, als Fahrzeuge, die einfach und bedienungsfreundlich sind. Ein Oldtimer, mit unsynchronisiertem Getriebe, wird in den Händen von einer Person, die gerade ihre Fahrschule, mit einem Automatik Fahrzeug "geschafft" hat, zu einer Gefahr. Ebenso ist ein Wohnmobil eine Gefahr, wenn es von jemanden gesteuert wird, der das gar noch nie gemacht hat. Sogar ein Lieferwagen, ohne Fenster, ist viel schwieriger zu fahren, als einer mit Fenstern. Nur bei der TYpenzuléassung kann man festlegen, was für Anforderungen ein Fahrzeug an seinen Fahrer stellt. Zu Zeiten der abgelasteten 12 Tonner von Mercedes hatte ich es, zum Beispiel, mit so einem Fahrzeug zu tun, es wog, leer, über 5 Tonnen und hatte ein Lenkrad, wie ein grosser Lastwagen. Gleichzeitig gab es einen Kleinlastwagen, von Henschel, der ebenfalls für ein zulässiges Gesammtgewicht von 7,5 t zugelassen war, der aber leer nur gut 2 Tonnen wog. Der fuhr sich leichter, wie ein VW Bus Kastenwagen. Wenn man jedem Fahrzeug eine Führerscheinklasse zuordnen