Sehen und Gesehenwerden im Nebel

Sehen und Gesehenwerden im Nebel Bilder

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Jedes vierte vom TÜV Thüringen in der „Lichttest-Wochen“ geprüfte Fahrzeug hatte defekte oder falsch eingestellte vordere Scheinwerfer. Bei jedem achten Auto waren die hinteren Leuchten nicht in Ordnung.

Diese Mängel stellen gerade im Herbst aufgrund des häufigen Nebels eine akute Gefahr dar. Das Überprüfen der Beleuchtungseinrichtung vor Fahrtantritt ist deshalb derzeit besonders wichtig. Die TÜV-Experten erinnern daran, dass beim Fahren im Nebel das Abblendlicht einzuschalten ist und die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst werden muss. Das bedeutet oft langsameres Fahren als es die allgemeinen Vorschriften und Verkehrszeichen zulassen. Kein Verlass ist auf die Lichtautomatik, die bei Nebel die Beleuchtung häufig zu spät einschaltet, weil sie nur auf Helligkeit reagiert. In solchen Fällen gilt es, den Lichtschalter auf Fahrlicht zu schalten. Das in Mode gekommene Tagfahrlicht ist für den Nebel oft zu schwach und lässt die Schlussleuchten dunkel.

Wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt, muss der Fahrer die Nebelschlussleuchte einschalten. Aber nur dann. Bei Sichtweiten über 50 Meter ist die Benutzung verboten. Der Gesetzgeber begrenzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte außerdem auf 50 km/h. In der Praxis ist aber vielfach eine weit geringere Geschwindigkeit ratsam.

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