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Zu schnelles Fahren kann teuer werden, selbst bei einem unverschuldeten Autounfall. Das jedenfalls geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor (Az.: 12 U 313/13). Wer etwa die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h massiv überschreitet, haftet bei einem Unfalls selbst dann mit, wenn der Unfallgegner sich grob verkehrswidrig verhalten hat. Eine Geschwindigkeit von 200 km/h schafft nach Angaben des Versicheres ARAG ein erhebliches Gefahrenpotenzial und führt den Spielraum zur Vermeidung des Unfalls fast auf null zurück.
Die Weisheit „hinten zahlt immer“ scheint überholt, wie jetzt das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 26 U 12/13) in einem Urteil feststellte. Wer es bei einem Notstopp auf der Autobahn unterlässt, ein Warndreieck aufzustellen, haftet selbst zur Hälfte für einen Unfallschaden, der dadurch entsteht, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer auffährt.
geschrieben von auto.de/(rlo/mid) veröffentlicht am 22.01.2014 aktualisiert am 22.01.2014
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