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Am 1. März 2007 wird die Zulassung von Fahrzeugen in mehreren Punkten vereinfacht. So reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus, um ein stillgelegtes Fahrzeug erneut zuzulassen, wenn die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden.
Wie der Kfz-Dienstleister Dekra mitteilt, ist die Prüfung jedoch nur dann erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Dies gilt analog für die Abgasuntersuchung und die Sicherheitsprüfung. Bisher wurde ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten endgültig aus dem Verkehr gezogen.
Gutachten zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen, die von der Zulassungsbehörde angefordert werden können, dürfen nicht nur von amtlich anerkannten Sachverständigen, sondern nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden.
Einfacher wird es auch für Oldtimer-Besitzer. Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen will, muss für das erforderliche Gutachten nicht mehr einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle aufsuchen. Ab März reicht ein Gutachten eines Prüfingenieurs aus; somit können Oldtimer-Besitzer die Prüforganisation frei wählen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07, mit denen Fahrten zu Oldtimer-Treffen, Probe- und Überführungsfahrten möglich sind, werden entsprechend der Oldtimer-Definition nur noch an Fahrzeuge über 30 Jahren ausgegeben. Dafür ist wie für das H-Kennzeichen ebenfalls ein Oldtimer-Gutachten erforderlich.
(ar/os)
geschrieben von veröffentlicht am 21.02.2007 aktualisiert am 21.02.2007
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