Service: Der Unfall im Ausland kann von zu Hause aus geregelt werden

Die Sommerferien nahen und viele Deutsche werden auch dieses Jahr wieder auf eigener Achse den Urlaub antreten. Auch wenn die Reise der Erholung dient, so ist ein Schadenfall nie ausgeschlossen. Pro Jahr sind rund 150 000 deutsche Autofahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Schaden kann dabei mittlerweile nach der Rückkehr in aller Ruhe von zu Hause aus geregelt werden.

Der Unfallbericht

Für die Urlaubsfahrt ins Ausland empfiehlt sich ein standardisierter europäischer Unfallbericht, der übrigens auch im Inland verwendet werden kann. Er erlaubt die Protokollierung des Schadens in mehreren Sprachen und kann kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung angefordert werden. Sind alle Versicherungsdaten notiert, muss er von beiden Seiten unterschrieben werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt noch einmal klar, dass die Unterschrift keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat und auch nicht als Schuldanerkenntnis gewertet wird.

Grüne Versicherungskarte

Zwar ist die grüne Versicherungskarte in etlichen EU-Ländern nicht mehr notwendig, aber dennoch ist sie weiterhin nützlich, sind auf ihr doch alle wichtigen Daten zum Unfallschutz aufgelistet. Sie erleichtert deshalb oftmals ebenfalls die Schadenabwicklung.

Wenn es denn passiert ist…

Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich beim Geschädigten zu melden. Die Abwicklung selbst kann natürlich länger dauern. Reagiert die Versicherung nicht innerhalb der Frist oder nicht angemessen, sollte die Entschädigungsstelle – der Verein Verkehrsopferhilfe in Berlin – informiert werden, dem alle Autoversicherer angeschlossen sind.

Der Schadenregulierungsbeauftragte

Der GDV empfiehlt Geschädigten, den Schaden nach dem Urlaub von daheim aus zu regeln. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Land einen Schadenregulierungsbeauftragten. Wer zum Beispiel im Frankreich-Urlaub einen Unfall gehabt hat, kann sich auch in Deutschland an den Beauftragten der gegnerischen französischen Versicherung wenden. Der jeweilige Ansprechpartner ist über den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180-25026) ermittelbar.

Notwendige Daten

Ist die Versicherung des Unfallgegners bekannt, wird der Kontakt gleich hergestellt. Liegt der Name der ausländischen Versicherung nicht vor, werden das Autokennzeichen des Unfallgegners und der Unfalltag benötigt.

Nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist es inzwischen auch möglich, vom eigenen Heimatland aus gegen die ausländische Versicherung zu klagen, wenn es erforderlich ist.

Fahrrad- und Dachträger sind übrigens in aller Regel automatisch mitversichert. Um ganz sicher zu gehen, sollte vor der Urlaubsfahrt vorsichtshalber aber noch einmal ein Blick in die allgemeinen Bedingungen (AKB) der eigenen Kfz-Versicherung geworfen werden.

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