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Die Planung für den Winterurlaub steht: Die Unterkunft am Urlaubsziel ist gebucht, und die Ausrüstung für das Vergnügen im Schnee ist startbereit. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die Reise mit dem Personenwagen in die Ferien aus? Damit sich der Start in den Urlaub nicht später als teures Ärgernis entpuppt, informieren die deutschen Versicherer über alle Möglichkeiten rund um die Versicherungen für die Reise.
Zunächst einmal sollte man die bestehenden Versicherungen und Schutzbriefe daraufhin prüfen, ob ein Schutz für das Ausland besteht und welche Schäden abgedeckt sind. Grundsätzlich sind Schäden, die Fremden zugefügt werden, über die Kfz- Haftpflicht versichert. Aber man spricht besser mit der Versicherung über eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für das europäische Ausland. So kann man beispielsweise die Deckungssumme – das ist der Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlen würde – für die Dauer der Reise erhöht werden. Das ist in der Regel nicht teuer.
Ein Schutzbrief sichert darüber hinaus für den Fall einer Panne ab. Man klärt besser, ob man bereits über einen Schutzbrief verfügt. Häufig ist der an die Kfz- Haftpflicht gekoppelt. Auch den Schutzbrief kann man für einen begrenzten Zeitraum abschließen. Vergessen darf man aber in keinem Fall den Europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte.
Grundsätzlich ist die Familie über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert. Darüber hinaus sollte man den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung prüfen. Die leistet Ersatz für Kosten, die am Urlaubsort anfallen, zum Beispiel für eine stationäre Behandlung nach einem Unfall oder für den Rücktransport, der häufig über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt ist. Je nach Versicherung sind die Preise und Leistungen unterschiedlich.
Auch bei einem Unfall, den man selbst verschuldet hat, sind die Pkw-Insassen über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Allein der Fahrer des Wagens ist nicht versichert. Er sollte sich über eine Insassen-Unfallversicherung schützen. Bei Fremdverschulden greift die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers. Viele Reisebüros bieten ein Rund-um-Reise-Schutz-Paket an. In der Regel enthalten diese Pakete Reiserücktrittversicherung, Gepäckversicherung und die Auslandskrankenversicherung. Bevor man in den Urlaub startet, sollte man überprüfen, welche Risiken durch die bestehenden Versicherungen bereits abgedeckt sind. Oft sind die Reise-Versicherungs-Pakete sehr günstig und eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz.
Vor Reiseantritt sollte man ebenfalls wissen, welche Leistungen eine Reisegepäckversicherung beinhaltet. Greift sie bei Diebstahl aus dem Auto? Ist auch Gepäck auf Dachgepäckträger versichert? Welche Gepäckstücke sind nicht versichert, zum Beispiel die teure Fotoausrüstung oder wertvoller Schmuck? Dann könnte eine entsprechende Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Fast alle Reiseversicherungen, zum Beispiel eine Gepäckversicherung, können sehr kurzfristig abgeschlossen werden und gelten in der Regel ab dem Tag des Reiseantritts.
Der Diebstahl des Autos ist über die Kaskoversicherung abgedeckt. Allerdings darf man nicht vergessen, den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei und bei der Versicherung zu melden.
Ins Handschuhfach des Autos gehören die Grüne Karte, der Europäische Unfallbericht und, wenn vorhanden, der Europäische Schutzbrief. So ist man, falls ein Unfall geschieht, rundum gut vorbereitet und abgesichert. In vielen Fällen empfiehlt sich auch eine Rechtsschutzversicherung. Notieren Sie vor Abreise die Nummer Ihres Versicherungsscheins. Wer sich besonders gut vorbreiten will, sollte sich notieren, was er zu unternehmen hat, wenn er die Leistung einer der Versicherung in Anspruch nehmen will. In vielen Fällen muss die Versicherung sofort informiert werden. Dann zahlt sich die Vorbereitung aus.
geschrieben von (ar/Sm) veröffentlicht am 11.02.2009 aktualisiert am 11.02.2009
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