Service: Helm ab bei verletzten Motorradfahrern

Mit dem Frühling steigt auch die Zahl der Motorradfahrer auf den Straßen wieder drastisch an. Viele von ihnen müssen sich nach der Winterpause erst wieder ein wenig an ihre Maschine gewöhnen, aber auch Autofahrer sollten sich wieder auf die Zweiräder einstellen und auf sie achten. Im Fall eines Unfalls kommt bei verunglückten Motorradfahrern neben den Erste-Hilfe-Regeln eine Besonderheit hinzu: der Helm. Er sollte vor allem bei bewusstlosen Verletzten auf jeden Fall abgenommen werden. Entgegengesetzte Empfehlungen aus der Vergangenheit sind längst überholt.

Typische Verletzungen von Motorradfahrern sind Knochenbrüche, schwere Hautschürfungen oder Verletzungen an den Nerven, die zu Lähmungen führen können. Deswegen sollte jeder Motorradfahrer – auch bei kurzen Spritztouren – geeignete Schutzkleidung tragen, erinnert die Johanniter-Unfall-Hilfe. Dabei ist es wichtig, dass die Protektoren richtig und fest sitzen, und das Schuhwerk muss so beschaffen sein, dass auch der Knöchel geschützt ist. Die Hose darf sich nicht nach oben ziehen lassen, sonst bietet sie keinen ausreichenden Schutz, wenn man über den Asphalt schlittert, bietet eine normale Jeans-Hose nicht mehr Schutz als die nackte Haut. Zur Schutzkleidung gehört natürlich auch ein geeigneter Helm.

Der Kopf ist bei einem Motorradunfall stets einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Kommt es zu einem Unfall gilt vor allem dem Helm besondere Beachtung. Nachdem der Ersthelfer die Unfallstelle mit dem Warndreieck abgesichert hat, muss er dem verunglückten Motorradfahrer den Helm abnehmen, damit der Verletzte nicht an Erbrochenem oder seinem eigenen Blut erstickt, erläutert Heinrich Wolters, Leiter der Johanniter-Motorradstaffel in Hamburg-Harburg. Das gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene bewusstlos ist. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass die Atmung aussetzt oder ein Herz-Kreislaufstillstand eintritt. Das gilt vor allem für bewusstlose oder bewusstseinsgetrübte Motorradfahrer.

Zunächst sollte das Visier geöffnet werden und gegebenenfalls auch die Brille entfernt werden. Ist der gestürzte Fahrer noch bei klarem Bewusstsein, kann er gefragt werden, ob er den Helm abgenommen bekommen möchte. Meist ist der Verunglückte froh darüber, weiß das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ). Auch Klapphelme, deren vorderer Teil sich komplett öffnen lässt, sind vom Kopf herunterzunehmen, da nur so eine richtige Atemspende und die eventuell nötige stabile Seitenlage gewährleistet sind. [foto id=“67339″ size=“small“ position=“right“]Um den Helm abzunehmen, öffnet der Helfer zunächst den Verschluss und greift dann in den geöffneten Helm, spreizt ihn seitlich und zieht ihn vorsichtig über Nase und Ohren vom Kopf ab.

Wenn möglich, sollten zwei Helfer bei der Helmabnahme zusammenarbeiten, um eine ständige Stabilisierung der Halswirbelsäule sicherzustellen. Einer hält zunächst den Unterkiefer und die Helmunterkante fest, um den Kopf zu fixieren, der zweite Helfer öffnet dann den Kinnriemen. Dann wechseln sich beide ab: Der erste Helfer greift anschließend mit einer Hand unter den Hinterkopf und mit der anderen unter das Kinn des Verletzten und hält so den Kopf fest. Nun kann der zweite Helfer den Helm abnehmen, wobei vor allem im Nasenbereich besonders vorsichtig vorzugehen ist. Nach dem der Kopf freiliegt, übernimmt wieder der zweite Helfer die Fixierung.

Da es keine einheitlichen Helmverschlüsse gibt und jede Sekunde zählen kann, hält das Institut für Zweiradsicherheit (www.ifz.de) für Motorradfahrer zehn verschiedene Piktogramme bereit. Sie können auf den Helm geklebt werden und zeigen Ersthelfern im Fall des Falles, wie und wo der Kopfschutz geöffnet wird. Nach der Helmabnahme ist als erstes die Atmung zu überprüfen. Funktioniert sie noch gut, ist der Verletzte in die stabile Seitenlage zu bringen. Atmet der Gestürzte nicht normal, so ist fort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung zu beginnen.

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