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Jeder Autofahrer kennt ihn und er tritt im Straßenverkehr immer häufiger auf – der Kreisverkehr. Er ersetzt auf deutschen Straßen eine gefährliche Kreuzung. Doch nicht jeder kennt die dort herrschenden Regeln.
Im Normalfall steht in Deutschland an der Einfahrt zum Kreisverkehr ein „Vorfahrt gewähren“ – Schild und somit gilt, dass das im Kreisverkehr fahrende Fahrzeug Vorfahrt hat. Fehlt das Schild gilt für alle „Rechts vor Links“.
Das Blinken beim Einfahren in den Kreisel ist nicht erlaubt. Erklärt der ADAC. Dadurch soll der Eindruck vermieden werden, dass der Einfahrende sofort wieder ausfahren will. Der Blinker darf nur und muss beim Verlassen des Kreisverkehrs gesetzt werden. Beim Ausfahren muss dann auf querende Fußgänger und Radfahrer geachtet werden.
Bei so genannten „Mini-Kreiseln“, bei denen nur die Pflasterung einen Kreisverkehr erkennen lässt, müssen Autos diesen vorgeschriebenen Weg auch fahren. Nur Busse und Lkw dürfen einen solchen Kreisel auch über die Mitte befahren.
Plant man bei mehrspurigen Kreiseln das Ausfahren an der nächsten Ausfahrt, dann ist die rechte Spur empfehlenswert. Bei einer späteren Ausfahrt ist das Einordnen auf der linken Spur ratsam. Befindet man sich dann kurz vor der geplanten Ausfahrt noch auf der Innenspur ist zur Gefahrenvermeidung eine Extrarunde empfehlenswert.
In vielen Ländern Europas gelten allerdings andere Regeln im Kreisverkehr.
In Österreich gilt im Kreisel ebenfalls „Rechts vor Links“ es sei denn Verkehrszeichen geben etwas anderes vor. Auch hier darf nur beim Ausfahren geblinkt werden.
In Italien sollte der Autofahrer eine defensive Fahrweise an den Tag legen. Zwar gilt auch hier, sofern nichts anders angezeigt ist, „Rechts vor Links“ allerdings beachtet das niemand.
In Frankreich haben die Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren grundsätzlich Vorfahrt. Allerdings wird auch hier dem Kreisel durch die Beschilderung die Vorfahrt gewährt.
Auch in Spanien, Polen, Portugal und der Schweiz hat, vorbehaltlich einer anders lautenden Beschilderung, grundsätzlich der Kreisverkehr Vorfahrt.
In Großbritannien muss man sich auf Grund des Linksverkehrs auch nach links in den Kreisel einordnen. Der von rechts kommende Verkehr im Kreisel hat – sofern Fahrbahnmarkierungen oder Beschilderungen nichts anderes vorsehen – Vorfahrt. Großbritannien schert aus den Blinkregeln aus. Wer die nächstliegende Ausfahrt anvisiert, blinkt durchgängig ab der Einfahrt links, wer den Kreisel bei der zweiten Abfahrt verlässt, blinkt erst bei der Ausfahrt links. Wer erst die dritte Ausfahrt benutzen möchte, nutzt die Innenspur, blinkt während des Kreiselns rechts und setzt beim Verlassen den linken Blinker.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 31.07.2008 aktualisiert am 31.07.2008
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