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Tiere können im Auto zur Gefahr werden. Ungesicherte Katzen oder Hunde können durch Herumtollen nicht nur den Fahrer ablenken und im Ernstfall auch beim Fahren behindern, sondern die Vierbeiner können im Fall eines Unfalls oder nur einer scharfen Bremsung auch zum gefährlichen Geschoss im Inneren des Wagens werden. Wer Tiere sicher im Auto mitnehmen möchte, sollte einige Regeln beachten.
Nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer verpflichtet, Tiere ausreichend zu sichern. Es drohen Bußgelder und gegebenenfalls Punkte. Nicht ohne Grund: Ein 20 Kilogramm schwerer Hund beispielsweise entwickelt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Aufprallwucht von über einer halben Tonne. Tödliche Verletzungen für das Tier und schwere Verletzungen für die Fahrzeuginsassen können die Folge sein.
Tiere gehören im Auto auf keinen Fall auf den Beifahrersitz. Am besten in den Fonds oder hinter die Rücksitzbank, bei Kombis in den Laderaum. Für kleine Hunde und Katzen eignet sich nach Ansicht des ADAC am besten eine Transportbox, die in den Fußraum hinter den Fahrer oder Beifahrer gestellt wird. Dadurch kann sie nicht nach vorne katapultiert werden kann. Auch für größere Tiere sind Transportboxen die beste Wahl. Sie sollten am besten quer zur Fahrtrichtung und direkt an die Sitzlehne in den Laderaum gestellt werden. Zusätzlich sollte zwischen Koffer- und Fahrgastraum ein stabiles Trenngitter eingebaut werden. Abzuraten ist von einem Transport der Box auf dem Rücksitz, selbst wenn diese mit dem Sicherheitsgurt gesichert ist. Bei einem Aufpralltest des ADAC schlug der vierbeinige Dummy durch die Gittertür des Käfigs auf die Rückenlehne des Vordersitzes. Auch die Befestigung des Gurtes hielt den Belastungen nicht stand.
Nicht zu empfehlen ist die Fixierung am Rücksitz mit einem Haltegeschirr. Es ist nicht stabil genug und bietet zu viele Verlagerungsmöglichkeiten. Im ADAC-Test zerbrach der Karabinerverschluss und der Tierdummy schlug wie ein Geschoss in die Lehne des Vordersitzes ein. Bedingt tauglich sind Geschirre mit breiten Gurten und Metallverschlüssen, die das Tier rechts und links am Körper auf dem Sitz festhält. Die Befestigung muss auf jeden Fall an beiden Seiten des Körpers anliegen und sollte so wenig Spiel nach vorne wie möglich aufweisen. Verankert werden muss das Geschirr entweder in den Gurtschlössern oder – falls vorhanden – mit den Isofix-Verbindungen. Grundsätzlich empfiehlt der Automobilclub bei der Kauf Anschaffung von Tiersicherungssystemen auf folgende Prüfzeichen zu achten: ECE R17, ECE R 126 oder DIN 75410-2.
Grundsätzlich sollten Tiere nie lange alleine im Auto gelassen werden. Bei Hitze ist für ausreichend Kühlung und bei Kälte für Wärme zu sorgen. Wer sein Tier mit auf eine längere Reise nimmt, sollte ihm auf jeden Fall viel frisches Wasser anbieten. Ins Reisegepäck des Tieres gehört ein Schild am Halsband mit Urlaubs- und die Heimatadresse. Damit sich Hund oder Katze auch am Ferienort wohl fühlen, sollten eine gewohnte Decke und das Lieblingsspielzeug ebenfalls nicht fehlen.
Wer mit Auto und Vierbeiner ins Ausland fährt, der muss nach ADAC-Angaben einige besondere Vorschriften beachten. Bevor es über die Grenze geht, brauchen Hunde und Katzen einen Mikrochip zur Identifizierung, eine Tollwut-Schutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Statt des Mikrochips ist auch eine Tätowierung erlaubt. Die letzte Tollwut-Impfung muss mindestens 30 Tage und darf höchstens zwölf Monate zurückliegen. Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta können noch bis 2009 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern. Den Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, stellen Tierärzte
aus. Sie stellen auf Wunsch auch eine kleine Reiseapotheke zusammen.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit bzw. für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten (z. B. Serbien, Mazedonien, Türkei) ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass einige europäische Länder die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verbieten. Dazu zählen unter anderem Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Malta, Niederlande, Norwegen und Ungarn. In Ländern wie Österreich, Spanien, Italien, Kroatien und Bulgarien besteht für diese Tiere Leinen-, teilweise auch Maulkorbzwang.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 28.08.2008 aktualisiert am 28.08.2008
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