Service: Unliebsame Souvenirs aus dem Ausland – Bußgeldbescheide

In den ersten Bundesländern gehen die Ferien zu Ende. Die Rückreisewelle rollt, begleitet von unliebsamen Urlaubssouvenirs. Einige Autofahrer und Mietwagennutzer werden in den kommenden Wochen Bußgeldbescheide oder Knöllchen aus dem Ausland im Briefkasten vorfinden, weil sie beispielsweise beim Falschparken oder zu schnellem Fahren erwischt worden sind. Welche Konsequenzen drohen, hängt davon ab, in welchem Land der Verstoß begangen wurde.

Österreich ist ein Sonderfall. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass mit der Alpenrepublik ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen besteht und gegenseitig Amtshilfe geleistet wird. Es ist also ratsam, österreichische Strafzettel zu zahlen. Bußgelder aus anderen Nachbarstaaten werden in Deutschland noch nicht eingetrieben. Ab einem Betrag von 70 Euro ist damit aber ab Oktober 2010 zu rechnen. Dann soll der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in der Bundesrepublik umgesetzt werden.

Der AvD empfiehlt jedoch, auch momentan mit Bußgeldbescheiden aus dem Ausland nicht leichtfertig umzugehen. Bei der Wiedereinreise oder einer Verkehrskontrolle im jeweiligen Land kann es sonst Probleme geben. Ordnungs- und Strafgelder können dabei sofort vollstreckt werden. In der Schweiz drohen säumigen Verkehrssündern unter Umständen sogar einige Tage im Gefängnis, wenn die Zahlung verweigert wird und das von den eidgenössischen Behörden in der Regel zunächst eingeleitete Vollstreckungsverfahren erfolglos war.

Mietwagennutzer sollten nach ihrer Rückkehr ihre Kreditkartenrechnung kontrollieren beziehungsweise vorab Vertragsbedingungen genau prüfen. Denn einige Klauseln ermächtigen Verleihfirmen, rechtskräftige Knöllchen abzubuchen, da sie als Fahrzeughalter in die Pflicht genommen werden (Halterhaftung). Der betroffene Autofahrer darf allerdings nach Ansicht des AvD nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Es muss vielmehr gewährleistet sein, dass der Autofahrer von Anfang an in das Bußgeldverfahren eingebunden wird und sich verteidigen kann. Schickt die Verleihfirma keine Unterlagen zur Stellungnahme, sollte man diese unbedingt anfordern und weitere Schritte prüfen.

In unseren Nachbarländern können jedoch nicht nur Strafzettel, sondern auch Punkte gesammelt werden. Etliche EU-Staaten haben inzwischen entsprechende Punktsysteme eingeführt, mit dem Ziel, Mehrfachtäter oder – wie es österreichisch heißt – „Hochrisikolenker“ abzuschrecken. Die Systeme sind unterschiedlich: In Italien, Spanien, Frankreich, Luxemburg und in Tschechien hat jeder Autofahrer ein Konto mit zwölf bis zwanzig Pluspunkten – also auch durchreisende Touristen. Bei Verstößen werden Punkte von diesem Guthaben abgezogen, wogegen sie in Deutschland addiert werden. In Österreich heißt das Ganze Vormerksystem. Dort kann, je nach Art der Verstöße, eine Nachschulung durch den Psychologen, eine Perfektionsfahrt bzw. ein Fahrsicherheits- oder Ladungssicherheitskurs angeordnet werden.

Der AvD weist darauf hin, dass die Punktesysteme und Sanktionen europaweit nur im jeweiligen Land gelten. Einem deutschen Urlauber, der beispielsweise in Italien sein Punktekonto ausgereizt hat, droht demnach auch nur in Italien ein Fahrverbot. In die Flensburger Sünderkartei werden im Ausland gesammelte Punkte nicht übertragen. Das Kraftfahrtbundesamt wird von den ausländischen Behörden in der Regel jedoch über den Punkteeintrag informiert.

Während in Deutschland durch Verkehrsordnungswidrigkeiten gesammelte Punkte nach zwei Jahren ohne weiteren Verstoß wieder aus dem Register getilgt werden, müssen Autofahrer in Italien drei Jahre darauf warten, dass vom Konto abgezogene Punkte wieder aufgefüllt werden – unabhängig allerdings von einem Bonus, wenn freiwillig Spezialkurse besucht werden. Bei 20 Minuspunkten ist in Italien auch für ausländische Fahrer die Grenze erreicht. Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre entzogen. Italienfans sollten also besondere Sorgfalt walten lassen, denn allein schon die fehlende Sicherung durch einen Sicherheitsgurt führt zu einem Abzug von fünf Punkten.

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