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Wenn einen das Fahrzeug im Stich lässt hat der Fahrer die Wahl: Entweder wird der Abschleppdienst gerufen oder man schreitet selber zur Tat. Solange alles gut geht sind private Abschleppfahrten kein Problem. Im Fall eines Unfalls kann es aber zum ernsthaften Streit kommen, darauf weisen der ADAC und der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Deshalb hat der Gesetzgeber feste Regeln verfasst, die es beim Abschleppen einzuhalten gilt.
Durch Anschieben oder Anschleppen lassen sich nur Fahrzeuge mit Schaltgetriebe wieder starten. Bei Automatikgetrieben ist diese Starthilfe nicht möglich. Das liegen gebliebene Fahrzeug muss vor dem Anschieben oder Anschleppen zuerst abkühlen. Denn wenn der Katalysator noch warm ist, kann unverbrannter Kraftstoff in den Katalysator gelangen und ihn zerstören. Beim Anschieben muss zunächst die Zündung eingeschaltet werden, um das Lenkradschloss zu öffnen. Während das Fahrzeug geschoben wird, kuppelt der Fahrer im zweiten Gang kurz ein, gibt Gas und kuppelt sofort wieder aus, während er den Motor durch Gasgeben am Laufen hält.
Beim Anschleppen werden die Fahrzeuge mit einem Seil oder einer Abschleppstange verbunden. Auch hier muss die Zündung des geschleppten Fahrzeugs eingeschaltet sein. Nach einem möglichst ruckfreien Anfahren sollte der Fahrer des geschleppten Autos bei circa 30 km/h kurz einkuppeln. Sobald der Motor läuft, sollte er wieder auskuppeln, aber weiterhin Gas geben.
Führt kein Weg am Abschleppen vorbei, weil sich der Wagen nicht mehr starten lässt und auch keine Reparatur vor Ort möglich ist, muss oft zuerst einmal die Abschleppöse in den Stoßfänger eingeschraubt werden. Sie befindet sich meist beim Bordwerkzeug im Kofferraumboden. Das Gewinde verbirgt sich bei vielen modernen Autos aus ästhetischen Gründen hinter einer Plastikkappe. Hinweise zum Abnehmen, ohne dass der Fingernagel abbricht, sowie zum richtigen Einschrauben werden in der Betriebsanleitung gegeben.
Außerdem benötigt man zum Abschleppen ein Seil oder eine Stange. Am besten sind handelsübliche Nylonseile geeignet, dieses darf aber nicht länger als acht Meter sein und muss in der Mitte durch ein rotes Fähnchen für die anderen Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht werden. Als optimale Länge gelten fünf Meter. Nach besser sind Abschleppstangen, die von den Abschleppprofis verwendet werden. Sie sind allerdings sperrig und zudem recht teuer. Grundsätzlich darf die zulässige Zugkraft des abschleppenden Fahrzeugs nicht überschritten werden.
Beim Pannenauto muss der Gang herausgenommen werden, bei Automatikgetrieben der Wählhebel auf „N§ gestellt werden. Damit das Lenkradschloss nicht einrastet muss der Zündschlüssel im Zündschloss bleiben. Auf jeden Fall muss daran gedacht werden, dass sich das Fahrverhalten verändert, wenn der Motor nicht läuft, denn die Lenkunterstützung und Bremskraftverstärker fallen ebenso aus wie die Bremswirkung des Motors. Tempo 50 ist die Obergrenze und eine zurückhaltende Fahrweise ist angezeigt. Wenn es möglich ist, sollten der Berufsverkehr, enge Gassen in Wohngebieten oder über starke Steigungen und Gefälle gemieden werden. Bei einer Panne auf der Autobahn darf nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Dies gilt auch, wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter ist.
Während des Abschleppvorgangs muss bei beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Der Fahrer des abschleppenden Wagens benötigt einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3). Im Pannenfahrzeug kann auch eine Person ohne Fahrerlaubnis ans Steuer. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass sich nur erfahrene Autofahrer an das Steuer eines Fahrzeugs setzen dürfen. Motorräder, auch solche mit Beiwagen, dürfen generell nicht abgeschleppt werden.
Damit die Abschleppfahrt möglichst reibungslos über die Bühne geht, sollten nach einem Rat des ADAC beide Fahrer vor dem Start unbedingt Verständigungs-Signale vereinbaren.
Beim Abschleppen im Ausland gilt Vorsicht. In Spanien ist beispielsweise das Abschleppen durch Privatfahrzeuge generell verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Bußgelder zur Folge haben. Zwar sollte man aufs Helfen nicht verzichten. Aber hier wäre es besser, statt abzuschleppen eines der blau-gelben Straßenwachtfahrzeuge des RACE zu informieren und zwei Pannendreiecke aufzustellen. Die muss übrigens jeder Pkw dabeihaben, um sie jeweils 30 Meter vor und hinter einer Pannen- bzw. Unfallstelle zur Absicherung platzieren zu können.
Sollte der Wagen wegen einer zu schwacher Batterie liegen bleiben, hat der Fahrer auch die Möglichkeit seine Batterie mit Starthilfe flott zu bekommen. Dabei muss auf die richtige Reihenfolge geachtet werden. Zuerst wird bei an beiden Autos ausgestellten Motoren der rote Pluspol an den entladenen Stromspeicher angeschlossen und dann an die Spenderbatterie angeschlossen. Das schwarze Kabel wird anschließend an den Minuspol des Spenderfahrzeuges angeklemmt und das andere Ende an eine blanke Karosseriestelle des Autos mit der entladenen Batterie. Danach wird erst der Spenderwagen gestartet, dann das liegen gebliebene Fahrzeug. Läuft der Motor wieder, werden die Kabel in umgekehrter Reihenfolge wieder abgenommen.
Für den Fall, dass kein helfendes Fahrzeug in der Nähe ist, hat zum Beispiel Waeco eine Möglichkeit zur Starthilfe ohne Überbrückungskabel im Programm. Mit dem PowerPack MPS500 verfügt der Fahrer über eine leistungsstarke Batterie (12 Volt/18 Ampere), die kurzfristig Ströme bis zu 400 Ampere zur Verfügung stellen kann, um das Auto zu starten. Durch die hohe zur Verfügung stehende Spannung eignet sich das Gerät auch als Starthilfe für Dieselmotoren.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 22.10.2008 aktualisiert am 22.10.2008
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Gast auto.de
Oktober 31, 2008 um 9:45 am Uhrwie ist das jetzt,beim abschleppen mit stange,starre verbindung,also über drei achsen,wird eigentlich klasse zwei benötigt??