Service: Was es beim Verbandkasten zu beachten gilt

Bei der Fahrt darf ein bestimmter Beifahrer nicht fehlen: der Verbandkasten. Aber ist er auch auf dem neuesten Stand? Ist alles drin, was vorgeschrieben ist? Aber auch das reicht vielleicht noch nicht aus. TÜV Süd hat einige Tipps zusammengefasst, damit Autofahrer auf der sicheren Seite sind.

Ausrüstung muss stimmen

Seit 36 Jahren ist der Verbandkasten vorgeschrieben. Im Auto ist er wichtig, egal, ob Privat- oder Dienstfahrt und ohne Ansehen des Fahrzeugs. Selbst Motorräder müssen eine Verbandstasche dabei haben. Wo sich die Folgen eines Wespenstichs oder Sonnenbrands oft noch mit allerlei Hausmitteln lindern lassen, sieht es ganz anders aus, wenn es um ernsthafte Verletzungen geht. Dann ist zuverlässige und kompetente Erste Hilfe gefordert. Deshalb ist es wichtig, dass die Ausrüstung stimmt. Wer sich in Sachen Erste Hilfe nicht mehr fit fühlt, sollte einmal über einen Auffrischungskurs nachdenken, rät TÜV Süd.

Änderungen des Inhalts

Die Vorschriften für den Inhalt eines Kfz-Verbandkastens wurden im Lauf der Jahre immer wieder geändert, so dass mittlerweile zum Beispiel acht statt vier Wund-Schnellverbände, zwei Paar Einmal-Handschuhe und eine Rettungsdecke dabei sein müssen. Diese soll es auch Ungeübten möglich machen, eine verletzte Person am Unfallort wirksam gegen Auskühlung zu schützen, bevor der Rettungsdienst kommt. Die Decke muss deshalb mindestens 2,1 x 1,6 Meter groß sein und besteht in aller Regel aus einer aluminiumbeschichteten Thermo-Folie.

DIN-Norm legt alles fest

Der Inhalt des Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 festegelegt, die seit dem 1. Januar 1998 gilt. Am 1. Juli 2000 wiederum trat eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft, die besagt, dass neue Kfz-Verbandskästen der Norm 13164 entsprechen müssen. Das bedeutet aber nicht, dass alte Verbandskästen (z. B. DIN-Norm 13163 oder 13164, Ausgabe Dezember 1997) automatisch ersetzt werden müssen. Es gibt – entgegen anders lautender Meldungen – keine Nachrüstpflicht für Verbandskästen – auch nicht für die Rettungsdecke.

Ablaufdatum der Bestandteile beachten

Es ist aus medizinischer Sicht unbedingt notwendig, den Inhalt des Verbandskastens regelmäßig zu aktualisieren. Fast alle Bestandteile unterliegen einem Verfallsdatum. So kann der Klebstoff von Heftpflaster und Wund-Schnellverbänden austrocknen. Einmal-Handschuhe werden unter Umständen porös. Die Mittel helfen dann nicht mehr. Sind zu viele Dinge im Verbandkasten abgelaufen, empfiehlt sich der Kauf eines neuen. Verbrauchtes Materials muss nach der Benutzung selbstverständlich entsorgt werden – aber auch möglichst schnell ersetzt.

Das muss in einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 alles enthalten sein

1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
8 Wund-Schnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 2,10 x 1,60 m
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmal-Handschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre

Als sinnvolle Ergänzung empfiehlt sich ein Verbandtuch, Sicherheitsnadeln und Ölkreide (um nach einem Unfall eventuelle Reifenspuren auf dem Straßenbelag zu markieren).

Vor allem sollte daran gedacht werden, dass der Verbandkasten gut erreichbar verstaut sein sollte. Liegt er unter dem Reisegepäck wird schnelle Erste Hilfe schwierig.

(ar/nic)

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