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Ein glänzender fahrbarer Untersatz ist vielen Autobesitzern wichtig. Aber wer haftet bei Schäden in der Waschanlage? Autofahrer müssen einen Schaden durch eine Waschanlage unter bestimmten Umständen selbst bezahlen.
So könne sich der Betreiber zum Beispiel entlasten, wenn der Autofahrer die Benutzerhinweise nicht beachtet und befolgt hat. Darauf weißt das Kfz-Gewerbe hin.
Zu den Hinweisen könne zum Beispiel gehören, die Antenne abzuschrauben oder einzufahren, damit diese bei der Autowäsche nicht abbricht. Grundsätzlich haftet der Betreiber aber für Schäden, die bei der Autowäsche entstehen. Haftungsausschlüsse für außen an der Karosserie angebrachte Teile wie Scheibenwischer oder Zierleisten und dadurch verursachte Schäden sind deshalb unwirksam.
Wichtig sei vor allem, den Schaden sofort dem Betreiber der Waschanlage zu melden. Autobesitzer sollten sich zudem eine schriftliche Bestätigung über diese Meldung geben lassen, rät ein Sprecher der Kfz-Innung.
(ar/os)
geschrieben von veröffentlicht am 14.03.2007 aktualisiert am 14.03.2007
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