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Wer autorisierter Servicepartner eines Autoherstellers ist, darf sich in der Werbung nicht als „Vertragspartner” dieses Herstellers bezeichnen. Dadurch entstehe beim Verbraucher der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei Vertragshändler, entschied der Bundesgerichthof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom März diesen Jahres (Az.: I ZR 170/08).
Das beklagte Autohaus, ist Servicepartner, nicht aber Vertragshändlerin des Automobilherstellers Ford. Im August 2006 stellte das Autohaus einen Ford Fiesta aus, welchen er von einem Ford-Vertragshändler erworben hatte. An den für die Kennzeichen vorgesehenen Flächen waren Schilder mit der Aufschrift „Neuwagen” angebracht. Auf der Frontscheibe des Fahrzeugs war folgender Vermerk angebracht: „Autohaus L. – Ihr Ford-Vertragspartner”.
Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs „Vertragspartner” der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei „Vertragshändler” eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung. Der Rechtsverkehr erwarte von einem Händler, der in das Vertriebsnetz eines Autobauers eingebunden ist, ein besonders geschultes Fachpersonal, mithin eine gehobene Qualität bei der Beratung, beim Service und bei Werkstattleistungen, so das BGH. Angewendet wurde das Gesetz des unlauteren Wettbewerb (UWG) Paragraph 3 und 5 Abs. 1.
Zudem liege es nicht fern, dass sich die Verbraucher von einem Vertragshändler eine besondere Nähe zum Hersteller und damit bessere tatsächliche und rechtliche Möglichkeiten bei der Regelung von Garantie- und Kulanzfällen versprechen als bei einem Betrieb, der mit dem Hersteller lediglich als Servicepartner verbunden ist.
geschrieben von auto.de/vle veröffentlicht am 27.09.2011 aktualisiert am 27.09.2011
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Gast auto.de
September 27, 2011 um 6:01 pm UhrJeder Autorisierte Ford Service Betrieb (AFSB) ist in Garantie- und Kulanzangelegenheiten duch den Ford-Servicevertrag sehr nahe mit dem Hersteller Ford verbunden, so dass jeder Ford Fahrer seine Garantieansprüche geltend machen kann und alle treuen Kunden auch in den Genuß einer Kulanz kommen können.
Die entsprechenden Stellen sollten diese Fakten erstmal gründlich recherchieren, bevor hier der Status des AFSB in Frage gestellt wird, da dies ein partnerschaftlicher Vertrag mit dem Hersteller Ford ist und der AFSB daher auch im Service ein Vertragspartner ist.