Sex im Auto: Ja, aber…

Das Liebesspiel an ausgefallenen Orten belebt bekanntlich die Beziehung. Besonders beliebt hierfür ist das Auto. Wie die Wohnung gehört es zu den persönlichsten Besitztümern eines Menschen, warum also nicht gleich auch dort intime Stunden verbringen? Für besonderen Nervenkitzel sorgt die bohrende Frage, ob Sex im Fahrzeug überhaupt erlaubt ist.

Das Auto zählt in der Regel zum persönlichen Wohnraum, quasi eine rollende Sonderform der eigenen vier Wände. Und dort ist nahezu alles erlaubt. Wer sich für die „schnelle Nummer“ im eigenen Kraftfahrzeug entscheidet, muss aber trotzdem Konsequenzen fürchten. Entscheidend ist nämlich der Ort, an dem das Auto steht. In der eigenen Garage kann beispielsweise nichts passieren. Auf einem öffentlichen Park- respektive Marktplatz oder in der Parkbucht an der Straße droht allerdings eine Strafe, wenn jemand an dem Liebesspiel Anstoß nimmt. Erregung öffentlichen Ärgernisses nennt sich dies im Fachjargon des § 183a Strafgesetzbuch. Hierauf steht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Und damit ist man hierzulande noch gut bedient

In Italien beispielsweise droht jetzt einem Liebespaar eine Haftstrafe von drei Monaten bis drei Jahren, weil es gemäß Polizeibericht „völlig nackt, einer auf dem anderen“ in einem[foto id=“371393″ size=“small“ position=“left“] Fahrzeug auf einem öffentlichen Dorfplatz von den Ordnungshütern erwischt worden ist. Hierin sieht das Gericht ein strafbares Sexualdelikt.

Dass das Ausüben persönlicher Gelüste in fremden Fahrzeugen wie beispielsweise einem Mietwagen oder Taxi bereits moralisch tabu ist, steht außer Frage. Wer will schon in ein Auto steigen, dass vorher eine (Liebes)Spielwiese eines anderen war? Wer auf den Liebesakt im Auto nicht verzichten möchte, sollte zumindest den Fahrzeugeigentümer fragen.

Die schlichte Nacktheit in der Öffentlichkeit stellt in Deutschland übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kommt eine Belästigung der Allgemeinheit gemäß § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz in Betracht, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Meist wird jedoch nur ein Verweis ausgesprochen, der Nackte muss den öffentlichen Platz verlassen. Als Nackter im Auto kommt man meist ohne Rüge davon, wenn keiner gefährdet wird. Erst wenn nackt aus dem Auto gestiegen wird, droht der Verweis oder die Strafe. Also Obacht, Nacktheit oder ein Stelldichein im Fahrzeug können Folgen haben.

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Gast auto.de

März 17, 2014 um 4:09 pm Uhr

Einfach das Auto im Wald parken und los geht’s 🙂
Sogar in meinem alten Opel Tigra hat das funktioniert…

Gast auto.de

Januar 26, 2014 um 9:09 am Uhr

Autolüfter: wo nichts ist, kann auch nichts erwischt werden

Gast auto.de

August 11, 2013 um 2:30 am Uhr

B

Gast auto.de

August 16, 2011 um 8:38 am Uhr

das wäre mal was für Angela M. zur Ablenkung
um wieder mal was Richtiges, Vernünftiges zu machen, lach

Gast auto.de

August 9, 2011 um 11:51 am Uhr

überall schön
nur nicht erwischen lassen!

Gast auto.de

August 7, 2011 um 6:23 pm Uhr

Kein Problem für mich, bin ausschließlich im eigenen Wohnmobil unterwegs

Gast auto.de

August 7, 2011 um 3:33 pm Uhr

ui…da muss ich aber jetzt aber aufpassen;.)) *fg

Gast auto.de

August 7, 2011 um 10:23 am Uhr

gern auch auf einer Ampelkreuzung! oder
auf dem Berliner Fernsehturm mit blick nach unten!
Das muß herrlich sein!
Am Gleitschirm hängend???? auch smart!

Kuss

Gast auto.de

August 7, 2011 um 10:21 am Uhr

Es gibt wichtigeres

Michael Senger

August 4, 2011 um 7:56 pm Uhr

grinnsss….was ist das denn für ein Post 🙂

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