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Silvester
Für einige Autofahrer kann es am Neujahrstag ein böses Erwachen geben, wenn Silvesterraketen und Böller an parkenden Fahrzeugen bleibende Erinnerungen hinterlassen haben. „Wenn der Täter unbekannt ist, hilft die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt dessen private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden“, erklärt Johannes Hübner vom Automobilclub von Deutschland (AvD).
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Grundsätzlich sollten Autofahrer nicht dort parken, wo erwartungsgemäß mit viel Knallerei zu rechnen ist, also eher abseits der Straßen, in Höfen und Unterständen. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr im Auge behalten, rät der AvD. Cabriofahrer müssen zum Jahreswechsel noch mehr aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Cabriodach durch glimmende Raketenreste nämlich nicht. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen.
Feuerwerk, das zufällig unter einem parkenden Auto landet, kann bleibende Schäden hinterlassen. Fehlgeleitete Raketen können Autoscheiben durchschlagen oder Lackschäden hinterlassen. Auch so mancher Feierender zündet Chinaböller unter Fahrzeugen, im Auspuff oder auf Autoreifen und sorgt so für Schäden am Auto. Eltern müssen ihre Kinder darauf hinweisen, dass Knallkörper nicht in der Nähe von Autos gezündet werden dürfen, denn es könnten auch Benzindämpfe explodieren, warnt der AvD.
Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der Automobilclub, den eigenen Wagen möglichst in der Silvesternacht in die Garage zu stellen. Laternenparker sollten versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen und bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft meiden. Das schützt das Auto auch vor alkoholisierten Übermütigen, die in der Neujahrsnacht fremde Fahrzeuge demolieren. Sollte dies passieren und die Täter entkommen unerkannt, gleicht nur die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Wagen aus. Bei Zahlung durch die Versicherung ist eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Vollkasko fällig.
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Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten unternommen werden. lautet ein weiterer Rat. Dabei sollte langsam gefahren werden. Die Fenster gehören geschlossen. Stellen, an denen gerade geknallt wird, sollten gemieden werden. Nicht selten provoziert ein vorbeifahrendes Auto eine Feuerwerksattacke – daran sollten auch Taxifahrer denken. Und: Knallkörper-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt – auch wer zu Fuß als Führerscheininhaber Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert den Führerscheinentzug wegen Verkehrsgefährdung.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 30.12.2014 aktualisiert am 30.12.2014
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