Sicher Parken – Urteil: Nur Handbremse reicht nicht

Tausendfach passiert es täglich, trotzdem ist es fahrlässig: Wer auf abschüssiger Straße parkt, muss sowohl die Handbremse anziehen als auch einen Gang einlegen. Nur eins von beidem reicht nicht aus, hat jüngst das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bekräftigt.

„Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht macht, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste – dass beim Abstellen des Autos sicherheitshalber sowohl die Bremse anzuziehen als auch einen Gang einzulegen ist“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwalthotline. Doppelt hält besser, befanden die Richter, denn zwei unabhängig voneinander wirkende Sicherungsmaßnahmen würden ohne technischen Defekt nicht gleichzeitig versagen.

Im aktuellen Fall hatte ein Beamter seinen Dienstwagen nach Meinung des Gerichts nicht korrekt abgestellt und einen Unfall verursacht. Er musste wegen grober Fahrlässigkeit für die Schäden haften. Auch die Tatsache, dass das Abstellen des Autos nur mit Handbremse oder eingelegtem Gang für tausende Autofahrer täglich gang und gäbe ist, ließen die Lüneburger Richter nicht als Argument gelten. Am wirksamsten ist übrigens, den ersten Gang oder den Rückwärtsgang einzulegen, empfiehlt der ADAC.

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