Silvester: Kein Versicherungsschutz bei Schmorschäden

Silvester steht vor der Tür und dies bedeutet erhöhte Alarmbereitschaft für alle Autobesitzer. Denn Raketen und Feuerwerkskörper können Brände und Lackschäden verursachen.

Für die dabei entstehenden Kosten kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf, das gilt jedoch nicht für Dellen durch herabfallende Gegenstände.

Diese können nur Besitzer einer Vollkaskoversicherung bei ihrer Assekuranz einreichen, wobei man durch die mögliche Selbstbeteiligung und die steigenden Versicherungsbeiträge auch dann mit finanziellen Einbußen rechnen muss.

Kein Geld gibt es bei Seng- und Schmorschäden, die durch noch glühende Raketen auf dem Lack entstehen können.

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