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Zusätzlich zu Martinshorn und Blaulicht dürfen Streifenwagen künftig mit einem roten Blinklicht, einem Signalgeber für rote Lichtschrift und einem heulenden Sirenenton ausgerüstet sein. Das geht aus einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) hervor, die damit einen Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder umsetzt.
Diese Ausstattung soll das Stoppen von Fahrzeugen durch Polizeibeamte erleichtern und sicherer machen. Die Verordnung wird dem Bundesrat in Kürze zum Beschluss vorliegen.Das rote Blinklicht wie auch die Leuchtschrift werden als Anhaltesignal dienen. „Fahrzeuge, deren Fahrer zum Anhalten aufgefordert werden, müssen so nicht mehr überholt werden“, so das BMVBS. Die Polizeibeamten sehen so die Insassen des kontrollierten Fahrzeuges jederzeit vor sich und bei Dunkelheit im Scheinwerferlicht des Streifenwagens, was der Sicherheit der Beamten zu Gute kommt. Die neue Sirenen der Fahrzeuge – ähnlich denen US-amerikanischer Polizeiautos – unterscheiden die Polizei-Einsatzfahrzeuge deutlich von denen von Feuerwehr oder Rettungskräften, was den Autofahrern signalisiert, dass sie anhalten und nicht etwa nur Platz machen sollen.
geschrieben von veröffentlicht am 03.06.2013 aktualisiert am 14.09.2018
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