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Zebrastreifen
Mit dem Zebrastreifen ist es wie mit vielen Dingen im automobilen Alltagsleben: Im Prinzip weiß man, wie die Querungshilfe funktioniert. Aber so ganz genau dann doch wieder nicht. Der TÜV Rheinland erklärt die Details.
Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen haben an den mit breiten weißen Streifen und blauen Verkehrszeichen markierten Übergängen „absoluten Vorrang“ – das bedeutet: Sogar wenn sie nur auf den Zebrastreifen zugehen oder zurollen, müssen Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer stehenbleiben.
Straßenbahnen haben dagegen in der Regel auch an Zebrastreifen Vorfahrt. Fahrradfahrer müssen beim Überqueren des Zebrastreifens absteigen und schieben.
TÜV-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander: „Die gestreifte Fahrbahnmarkierung ist gleichzeitig Hinweis für das Haltverbot auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor. Außerdem darf an Überwegen nicht überholt werden.“
geschrieben von MID veröffentlicht am 28.09.2015 aktualisiert am 28.09.2015
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