Ihr Recht als Geschädigter

Ratgeber: So täuschen Versicherungen

Als Unfallgeschädigter müssen Sie um Ihr Recht kämpfen, obwohl das Gesetz auf Ihrer Seite ist. Die Kanzlei Schleyer schilderte uns folgenden Fall, der einmal mehr die Vorgehensweise der Versicherungen zeigt.

Der Rat des Experten: Lassen Sie sich nicht täuschen!

Der folgende Beitrag soll den Unfallgeschädigten die Augen öffnen und zeigen, wie schnell man zum Opfer einer Versicherung werden kann. Systematisches Täuschen und das Kürzen von berechtigten Zahlungsansprüchen ist Programm. Für die Versicherungen geht es um MILLIARDEN.

  1. Sachverhalt

Frau X wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Dadurch wurde ihr 2 Jahre junges Fahrzeug beschädigt.  Sie ging zu einem Autohaus und ließ sich einen Gutachter empfehlen. Der Gutachter kam unter anderem zu folgendem Ergebnis:

Reparaturkosten netto     2.153,00

Wertminderung                   450,00

Frau X reichte das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und erlebte ihr blaues Wunder.

 

  1. Abrechnung der DEVK

Die gegnerischeHaftpflichtversicherung kürzte an allen Ecken und Kanten und kam zu folgendem Ergebnis:

Reparaturkosten netto     1.609,88

Wertminderung                      0,00

 

Weiterhin wurde einfach eine Mithaftung von 25 % angenommen, also Frau X wurden von der kleingerechnetenSumme, nochmals 25 % abgezogen.

  1. Methode der Haftpflichtversicherungen

Die Methode ist im Ergebnis immer die Gleiche. Es wird versucht, alle Positionen zu streichen und/oder zu kürzen. So auch hier.

 

(1) Hier wurden die Stundenverrechnungssätze gekürzt und zwei Urteile des Bundesgerichtshofs zitiert. Dabei wurde genau das Gegenteil von dem behauptet, was in den Urteilen tatsächlich steht. Ein Laie glaubt was er liest und nimmt es anstandslos hin.

(2) Oft werden sogenannte Prüfberichte erstellt und als Rechtfertigung der vorgenommenen Kürzung benutzt. Solche Prüfberichte werden von vielen Gerichten nicht akzeptiert.

(3) Die Kosten für eine notwendige Beilackierung wurde gestrichen, obwohl der Unfallgeschädigte einen Zahlungsanspruch darauf hat.

(4) Die Wertminderung wurde komplett gestrichen, obwohl diese unfallbedingt eingetreten und durch einen Gutachter beziffert wurde.

(5) Es wurde grundlos eine Mithaftung angenommen. Gerade Haftungsfragen sind schwierig und daher durch einen Laien nicht auf Richtigkeit zu überprüfen. Diese Ungewissheit machen sich Haftpflichtversicherungen gerne zu Nutze.

  1. Nach unserer Beauftragung

Nach den Kürzungen überwies Frau X das Geld zurück und beauftragte uns. Wir stellten in einem sechsseitigen Schreiben die Sach- und Rechtslage aus unserer Sicht dar und widersprachen der falschen Abrechnung. Nach Erhalt unseres Schreibens erfolgte eine vollständige Regulierung aller Ansprüche. Die Kundin erhielt daraufhin fast das Dreifache !

Eine Kopie der Abrechnungsschreiben kann eingesehen werden!

Die Fakten sprechen für sich und bedürfen wohl keiner weiteren Kommentierung. Das ist die traurige und tägliche Realität in der Unfallregulierung. Lassen Sie sich als Unfallgeschädigter nicht täuschen und beauftragen Sie einen Rechtsanwalt und einen Gutachter Ihrer Wahl.

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minderwert

Oktober 20, 2015 um 8:41 pm Uhr

Den sog. merkantilen Minderwert eines PKW kann man auf http://minderwert.de berechnen.

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