Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Wir gehen jetzt in den zweiten Winter mit einer Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die immer wieder als eine generelle Winterreifenpflicht missverstanden wird. Doch so einfach liegen die Dinge nicht.
Die StVO regelt, dass man sein Fahrzeug für die jeweiligen Straßenverhältnisse richtig ausrüsten muss. Bei Schnee und Eis gelten nur Reifen mit dem Eiskristall auf der Flanke als die richtige Bereifung. Wer also bei winterlichen Straßenverhältnissen etwa mit Sommerreifen fährt und den Verkehr behindert oder gar einen Unfall verursacht, muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Nun sind im vergangenen Winter keine Fälle bekannt geworden, bei denen zum Beispiel in einer allgemeinen Verkehrskontrolle bei Schnee ein Bußgeld erhoben worden wäre.
Doch wie verhalten sich Versicherungen, wenn bei Schnee und Eis ein Schaden von einem Auto mit Sommerreifen verursacht wird?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird auf jeden Fall für den Schaden eines Unfallgegners aufkommen. Wer aber seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen will, wird möglicherweise wegen „grober Fahrlässigkeit“ leer ausgehen. Erst ab Januar 2009 gilt, dass alle Versicherer auch bei „grober Fahrlässigkeit“ zumindest eine Teilleistung erbringen müssen. Es lohnt sich also ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Denn manche Versicherungen verzichten grundsätzlich auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ und zahlen.
Wer durch einen anderen Autofahrer geschädigt wird, muss aber damit rechnen zur Mithaftung herangezogen zu werden, wenn sein Fahrzeug nur mit Sommerreifen ausgestattet ist. So verurteilte das Amtsgericht Trier einen Autofahrer zu einer Mithaftung von immerhin 20 Prozent. Ihm war auf stark verschneiter Straße die Vorfahrt genommen worden, und er geriet beim Bremsen ins Schleudern. Die Amtsrichter führten das auf seine Sommerreifen zurück.
geschrieben von (ar/Sm) veröffentlicht am 23.12.2008 aktualisiert am 23.12.2008
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.
bis jetzt lese ich nur wischi-waschi.
eine einzige große rechtsunsicherheit.
gibt es einen gesetzestext ?
was tun wenn ?
schnee links und rechts der straße, die fahrspuren völlige eis- und schneefrei, temperatur ca. 8° + und mitte februar ?
und ich fahre sommerreifen.
gruß
wboob
Comments are closed.
Gast auto.de
Januar 13, 2010 um 3:21 pm UhrHier in Seelze bei Hannover hat die Polizei lt. Dorfpresse schon bei 9 Sommerreifenfahrern je 20,-€ abkassiert. Ohne Unfall/Behinderung !