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Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert Geldbußen bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Hinzu kommt noch die Tatsache, sollte es zu einem Unfall kommen, dass die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistungen erheblich kürzt.
Laut ADAC kann dies sogar Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherung haben. Im Vergleich zum europäischen Ausland liegt Deutschland in puncto Strafen mal wieder weit hinten. So werden in Tschechien (vom 1. November bis 31. März) bis zu 92 Euro, in Frankreich bis zu 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. Bis zu 5.000 Euro fordern die Österreicher, wenn gegen die Winterreifenpflicht verstoßen wird. Hier müssen von Anfang November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert sein. Von der geforderten Profiltiefe in Höhe von mindestens vier Millimetern ist Deutschland ebenfalls weit entfernt. Hierzulande gelten 1,6 Millimeter.
geschrieben von MID veröffentlicht am 25.11.2017 aktualisiert am 24.11.2017
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