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Auch nach dem 30. November ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich. Die zuletzt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vorgenommene Änderung der Typklassen hat so manchen Vertrag teurer gemacht. Dies, aber auch eine Verteuerung durch Änderung der Regionalklasse gibt den Versicherten die Möglichkeit, ihren Vertrag zu kündigen.
Darauf weist das Vergleichsportal Verivox.de hin. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne den Versicherungsschutz gleichzeitig in angemessenem Umfang zu erweitern. Sich ändernde Vertragsbedingungen, und sei es durch Anpassung aufgrund einer Gesetzesänderung, führen ebenfalls zu einem Sonderkündigungsrecht. Das hat der Kunde gleichfalls nach einem Schadensfall, wobei es unerheblich ist, ob der Versicherer für den Schaden aufkommen muss oder nicht.
Ebenso unproblematisch ist der Versicherungswechsel, wenn ein anderes Fahrzeug angemeldet wird. Anders sieht es allerdings aus, wenn sich die Regionalklasse aufgrund eines Umzugs verändert. Daraus ergibt sich kein außerordentliches Kündigungsrecht. In jedem Fall zu beachten ist, das Versicherte innerhalb eines Monats nach Eintreten des Kündigungsgrundes von ihrem Recht Gebrauch machen müssen.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 20.12.2012 aktualisiert am 20.12.2012
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